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Medien-Tresen | 23.01.2026
Das Zensur-Jahr 2026
Neue Aspekte des Zensur-Komplexes zu Jahresbeginn: Verschärfte Sanktionen, Daniel Günther und das nächste Gesetz aus Brüssel.
Text: Helge Buttkereit
 
 

Das hat ja mal wieder gut angefangen, dieses Jahr 2026. Ich muss an dieser Stelle die Katastrophen und Ereignisse, die in den vergangenen drei Wochen die Welt in Atem gehalten haben, nicht aufzählen. Selbst wenn Sie kaum Medien konsumieren, hierhin haben Sie es geschafft, und von Stromausfällen, Kriegen, Drohungen und entführten Präsidenten dürften Sie auch schon etwas gehört haben. Schließlich berichten die Medien. Noch. Denn am Anfang des Jahres 2026 geht es auch um verschärfte Zensur bzw. die Diskussion darüber. Und ich meine nicht nur Daniel Günther, dessen Äußerungen bei Markus Lanz hier natürlich auch noch zur Sprache kommen. Später. Denn der Beginn dieser Kolumne soll zwei Menschen gewidmet sein, denen die EU immer mehr zusetzt: Jacques Baud und Hüseyin Dogru.

Bildbeschreibung Bild: Kraftwerk Berlin-Lichterfelde am Teltowkanal, 5. Januar 2026 (Foto: Roy Zuo, CC BY-SA 4.0)

Wer regelmäßig am Medien-Tresen vorbeischaut, wird den zweiten Namen kennen. Die Sanktionen gegen drei deutsche Journalisten, zu denen Dogru gehört, waren hier vergangenes Jahr bereits zweimal Thema – im Juli und im November. Mittlerweile hat Dogru nicht einmal mehr Zugriff auf das Existenzminimum von 506 Euro. Wie soll er sich und seine Familie jetzt ernähren? Dogru hat drei Kinder, darunter Zwillinge, die vergangenes Jahr geboren wurden. Den Behörden scheint es egal zu sein, die Bank kümmert es auch nicht. Und selbst wenn er es wollte: Dogru kann das Land nicht verlassen, auch dafür sorgen die Sanktionen.

Jacques Baud geht es nicht anders. Den ehemaligen Schweizer Geheimdienst-Mitarbeiter und Buchautor haben die Mitgliedsstaaten der EU Mitte Dezember sanktioniert. Er, der in Brüssel wohnt, hat wie Dogru keinen Zugriff auf sein Geld, kann nicht reisen und ist von der Hilfe derer abhängig, die die Drohung mit Konsequenzen ignorieren. Denn zu den Sanktionen gehört, dass Betroffene keine Zuwendungen bekommen dürfen. Und die Strafen, die denjenigen drohen, die die Sanktionen umgehen, sind in Deutschland gerade auf Druck der EU drastisch erhöht worden. Dass die Sanktionen den Grundrechten und damit auch dem EU-Recht widersprechen, scheint völlig egal zu sein.

Bildbeschreibung Bild: Jacques Baud im Gespräch mit Patrik Baab (Screenshot, Gegen den Strom)

Was das mit Zensur zu tun hat? Sehr viel. Dogru und Baud vertreten Positionen jenseits des Mainstreams zu den geopolitischen Krisenthemen Ukraine und Gaza (und vermutlich auch darüber hinaus). Bauds Bücher sind teilweise aus den Geschäften verschwunden, Dogrus Medium eingestellt. Und vor allem hat die Sanktionierung dieser Personen eine Signalwirkung. Das Auswärtige Amt spricht das mittlerweile offen aus. Wer aus Sicht der Bundesregierung und der EU Desinformation verbreitet, der könne, so verkündete es ein Sprecher bei der Regierungspressekonferenz, sanktioniert werden,

wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt. Das ist an diesem Montag geschehen, das wird auch weiterhin geschehen, das ist in der Vergangenheit geschehen, und alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.

Für den Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek ist die Sanktionspraxis, er hat sich den Fall Baud herausgenommen, „eine Drohung an alle Menschen in der EU“. Sie wirkt effektiv einschüchternd und wird dafür sorgen, dass viele Journalisten einmal mehr überlegen, was sie heute noch schreiben können, um nicht selbst sanktioniert zu werden. Zusammenfassend schreibt Murswiek:

Die Sanktion gegen Baud erweist sich als offensichtlicher und schwerwiegender Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.

Während die Sanktionen vor allem in oppositionellen Medien Thema waren, hat es Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther auch in die meisten Mainstream-Medien geschafft. Sein Auftritt bei Markus Lanz Anfang des Monats hallt weiter nach. Dort hat er nach eigener Aussage ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gefordert. Damit versucht er jetzt offenbar zu retten, was kaum zu retten ist, denn er hat die Frage bejaht, ob es eine Zensur gegen missliebige Medien geben soll. Danach begann der Kampf um die Deutung. Eine Seite verteidigte Günther, die andere, insbesondere die oppositionellen Medien, kritisierten ihn. Was hat er nun gesagt? Peter Welchering:

Die Antwort von Günther bezieht sich direkt auf die Frage von Lanz, ob „es“ reguliert, zensiert, verboten werden müsse. Lanz Frage wiederum bezieht sich, wie schon inhaltsanalytisch angemerkt, auf die in den beiden Abschnitten davor erwähnten „diesen Medien“ und Nius.

Abseits der Zensurfragen hat Günther auch ansonsten bei Markus Lanz seine Haltung zu kritischen Medien deutlich gemacht: Wer nicht für ihn, wer nicht für „unsere Demokratie“ ist, der ist ein Feind. Ein „Feind der Demokratie“, wobei er explizit „Nius und solche Portale“ zu diesen Feinden erklärte. Wir sahen also einen CDU-Ministerpräsidenten, der Medien mit anderer Meinung zum Feind erklärt und das dann damit relativiert, dass es für Medien Qualitätskriterien geben müsse. Günther:

Denn natürlich ist es so, wir haben ja bei uns zum Glück Pressefreiheit, Meinungsfreiheit in unserem Land. Aber wenn man eine solche Einflussnahme hat wie Medien, dann muss man eben auch bestimmte Qualitätskriterien auch einhalten.

Und wer bestimmt diese jetzt, diese Qualitätskriterien? Diejenigen, die von den Medien kritisiert werden? Die Medien sind frei und das mit gutem Grund. Was guter und was schlechter Journalismus ist, das entscheiden nicht die Politiker. Allerdings wissen wir natürlich, dass mit dem Medienstaatsvertrag seit 2020 die Landesmedienanstalten über die „journalistische Sorgfaltspflicht“ zu wachen haben und vor diesem Hintergrund auch immer mal wieder kritische Journalisten abmahnen. Nius beispielsweise geht gegen einen Bescheid der zuständigen Landesmedienanstalt vor, zuletzt bekam Ende 2025 Alexander Wallasch ein Schreiben von „seiner“ Landesmedienanstalt. Auch das ist eine Form der Zensur.

Ein Kämpfer für die freie Rede ist der Jurist Volker Boehme-Nessler. Die Meinungsfreiheit sei, so sagt er, nicht nur ein individuelles Abwehrrecht, sondern „das Zentrum der Demokratie“. Die Berliner Zeitung zu seinem Vortrag:

Das Bundesverfassungsgericht habe es klar formuliert: „Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie.“ Gerade deshalb müsse sie auch für „komische Medien, Boulevard, unbequeme und provozierende Stimmen“ gelten. Würde der Staat Qualitätsmaßstäbe festlegen, entstünde ein System, in dem „der Kritisierte darüber entscheidet, wer ihn kritisieren darf“.

Für die Qualitätssicherung sei der Presserat zuständig, sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Mika Beuster. Auch zum Presserat könnte man wieder vieles sagen, aber das lassen wir jetzt und geben Beuster das Wort:

Wenn sich Daniel Günther über Nius und andere ärgert, darf die Antwort nicht Zensur oder gar Verbot heißen.

Immerhin reagierte der Verband jetzt einmal. Bei einem anderen großen Thema, das kritische Journalisten betrifft und damit Teil des Zensur-Komplexes ist, schweigt der Verband: Zu den Kontokündigungen von Journalisten wie Aya Velanzquez oder Flavio von Witzleben hört man nichts. Auch dies schüchtert allerdings ein und führt zur Selbstzensur.

Um den Blick auf das begonnene Zensur-Jahr 2026 rund zu machen, müssen wir noch einmal kurz auf ein Gesetz schauen, das als Zensurinstrument genutzt werden kann. Die Rede ist vom „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“, das in den kommenden Wochen noch intensiver diskutiert werden dürfte. Mit dem Gesetz wird (wieder einmal) eine Richtlinie aus Brüssel umgesetzt, und wie immer kann die Bundesregierung verkünden, dass man selbst ja gar nichts dafür könne. Man müsse ja, sei gezwungen, die EU verlange es. Als ob Deutschland in den zuständigen Gremien nicht an vorderster Front mit dabei ist, wenn es um die Einschränkung der Meinungsfreiheit geht. Im Gesetz geht es vorgeblich um die Transparenz politischer Werbung, allerdings bekommt die Bundesnetzagentur weitreichende Kompetenzen. Sie kann sogar ohne richterlichen Beschluss Redaktionsräume durchsuchen. Die NZZ konstatiert:

Wenn Eingriffe in Meinungs- und Pressefreiheit ohne klare Zuständigkeit, ohne präzise Begriffe und ohne richterliche Kontrolle ermöglicht werden, ist das kein Fortschritt, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall.

Man könnte auch sagen: Das passt ins Bild. Die Zensur weitet sich immer weiter aus. Sie darf nur (noch) nicht offiziell so heißen. Es werde einfach umdefiniert, meint Moritz Eichhorn von der Berliner Zeitung. Medien danach zu beurteilen, ob sie Fake News verbreiten, helfe nicht, schreibt er.

Denn die Regierung selbst behauptete, die Energieversorgung in Deutschland sei sicher, Abhängigkeit von Russland gebe es nicht, die Migration würde die Rente sichern und Corona komme von einem Wildtiermarkt. Doch die Regierung wollen Günther und Co. sicherlich nicht verbieten. Also bleibt nur der freie Austausch auf dem Markt der Meinungen.

Das nehmen wir dann mal als Schlusswort. Vorerst. Denn der Zensur-Komplex wird uns hier am Medien-Tresen weiter begleiten.

Helge Buttkereit ist Historiker, freier Journalist und derzeit in der Öffentlichkeitsarbeit tätig.

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Bildquellen: Daniel Günther 2019 auf dem CDU-Parteitag (Foto: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE)