Jung ist dieser Kandidat. Ein Kind der Wendeeuphorie, geboren am 25. Oktober 1990 in Havelberg, Hansestadt und berühmt für den Pferdemarkt. Ich war da noch gar nicht auf der Welt, schiebt er ein, als es beim Demokratiekongress der AfD um die Rundfunkurteile aus den 1980ern geht und damit um eine Medienwelt, die längst untergegangen ist und nun den Todesstoß bekommen könnte. „Wir sind an einem historischen Wendepunkt“, sagt Ulrich Siegmund. Sachsen-Anhalt werde den ersten Schritt gehen und den Medienstaatsvertrag kündigen. „Weg mit der Zwangsabgabe!“ Beifall, Selfies, Händeschütteln.
Bild: Demokratiekongress der AfD im Juni 2026. Auf der Bühne: Roger Köppel
Wie gesagt: Dieser Kandidat ist jung. Er hat noch nichts Schlimmes erlebt, sagt eine Freundin, die neben mir sitzt. Siegmund spricht schnell und nicht immer präzise. Er weiß noch nicht, dass ein Kongress kein Marktplatz ist, aber er strahlt und ist für seine Partei auch deshalb ein Versprechen. Der erste Ministerpräsident auf AfD-Ticket, vielleicht schon im Herbst in Sachsen-Anhalt. Das Thema Rundfunkbeitrag ist dafür wie gemalt. Auf kaum einem anderen Politikfeld ist der Unmut so groß, und fast nirgendwo sonst hat selbst ein kleiner Landesfürst so viel Gewicht im Konzert der Großen. Die Wähler zwischen Stendal und Magdeburg, Halberstadt, Halle und Zeitz wissen das. „Ihr“ Landtag hat im Dezember 2020 nicht abgestimmt, weil eine Mehrheit gegen die Erhöhung des Beitrags von 17,50 auf 18,36 Euro war, und damit ein rundfunkpolitisches Beben ausgelöst, das Karlsruhe im Juli 2021 dazu zwang, die Tarnung für einen Moment abzulegen. Egal, was wir euch von demokratischen Verfahren erzählen, liebe Leute, von Staatsferne und von der Mitbestimmung der Parlamente: Am Ende bestimmen „wir“, wie viel Geld ARD und Co. bekommen. O-Ton Bundesverfassungsgericht:
Im gegenwärtigen System der Rundfunkfinanzierung genügt es nicht, wenn ein einzelnes Land eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags – überdies ohne tragfähige Begründung – ablehnt.
Im kollektiven Gedächtnis ist diese höchstrichterliche Ohrfeige auch deshalb zum Stachel geworden, weil es schon damals im Magdeburger Provinzbetrieb genug Argumente gab, formuliert etwa von Holger Stahlknecht, seinerzeit CDU-Chef und Innenminister, in einem Interview mit der Zeitung Volksstimme am 4. Dezember 2020:
Ich zitiere das, weil Stahlknecht in diesem Gespräch schon vor mehr als fünf Jahren eine Stimmung auf den Punkt gebracht hat, die weit über die AfD-Wählerschaft hinausreicht. Er ist noch am selben Tag aus der Landesregierung entlassen worden. Sachsen-Anhalt hat heute eine der höchsten Verweigererquoten. Ende 2024 waren hier 9,37 Prozent der Beitragskonten in einem Mahnverfahren oder in der Vollstreckung, wobei das nur die Spitze eines Eisbergs ist, weil manche einfach stunden, stückeln oder nur ein paar Monate auslassen, um nicht in die Mühlen der Verwaltung zu geraten, und weil jede politische Zahl dreimal gedreht und gewendet wird, bevor sie in die Öffentlichkeit kommt. Neben Bayern und Brandenburg hat deshalb auch Sachsen-Anhalt jede weitere Beitragserhöhung abgelehnt. „Dann hätten wir keinen Wahlkampf mehr führen müssen“, sagte Rainer Robra, seit fast einem Vierteljahrhundert Chef der Staatskanzlei in Magdeburg, vor ein paar Wochen in Karlsruhe, wo über die entsprechende Klage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verhandelt wurde. Die Länder, so Robra weiter, müssten aufpassen, „dass sie sich nicht selbst umbringen“.
Bild: dwdl.de am 24. Juni
Im Klartext: Ulrich Siegmund. Ich komme gleich zu seinem Rundfunkplan, will aber vorher die Rechtslage sowie den Stand der Dinge skizzieren und manches auflösen, was ich bisher nur angedeutet habe.
Punkt eins: die Beitragshöhe. Die Länder haben sich auf einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geeinigt, der jeweils zum Jahresende gekündigt werden kann (Frist: ein Jahr). Kern dieses Vertrags ist ein öffentlich-rechtlicher Selbstbedienungsladen rund um die schon erwähnte KEF, eine Kommission mit 16 Mitgliedern, berufen von den Ministerpräsidenten und in den 1970ern erfunden, um die Abhängigkeit vom Staat zu verschleiern. Ablauf: Die Anstalten melden der KEF alle zwei Jahre, wie es so läuft mit dem Geld und was jetzt aus ihrer Sicht passieren müsste – mit den „erforderlichen und zur Bewertung geeigneten, vergleichbaren Zahlenwerken und Erläuterungen“. Die KEF schaut sich das an und berichtet den Regierungen, die daraus einen Staatsvertrag machen, der zwar in die Parlamente muss, aber an das KEF-Votum gebunden ist. Die Kritik an diesem Verfahren füllt Bücherregale. Am wichtigsten: Die KEF kann nicht sinnvoll prüfen, was die Anstalten als Bedarf melden. Es gibt keinen Maßstab, weil kommerzielle Sender einen anderen Auftrag haben, es gibt keine öffentliche Kontrolle, weil in der KEF Schweigepflicht herrscht, und es gibt auch keinen parlamentarischen Hebel, wie das Beispiel Sachsen-Anhalt 2020/21 gelehrt hat.
Punkt zwei: die Verfassungsklage von ARD und Co. Die Anstalten haben sich im November 2024 in Karlsruhe beschwert, weil die Ministerpräsidenten vom Verfahren abgewichen sind und die KEF-Empfehlung für die Jahre 2025 bis 2028 nicht umgesetzt haben. Statt 18,94 weiter 18,36 Euro. Inzwischen gibt es eine neue KEF-Empfehlung, veröffentlicht im Februar 2026: 18,64 Euro ab dem 1. Januar 2027. Dass es bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht mehr als anderthalb Jahre gedauert hat, spricht genauso Bände wie die Aussicht, erst im Herbst ein Urteil zu bekommen. Die Politik und die mit ihr verbandelte Justiz spielen auf Zeit. In Sachsen-Anhalt hat die aktuelle Mehrheit im April beschlossen, dass der Landtag zustimmen muss, wenn Staatsverträge gekündigt werden. Vorher hat die Unterschrift des Ministerpräsidenten gereicht.
Punkt drei: die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die von den Befürwortern immer wieder aus der Verfassung abgeleitet wird. Im Grundgesetz steht davon nichts. In Artikel 5 heißt es lediglich: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Das Bundesverfassungsgericht hat den Interpretationsspielraum genutzt, der in so einem kurzen Satz steckt, und in einer ganzen Reihe von Verfahren das Rundfunksystem gebastelt, um das heute wieder gestritten wird. Meilensteine sind dabei das 1. Rundfunkurteil von 1961 sowie die Rundfunkurteile Nummer vier und fünf von 1986 und 1987 – allesamt aus der Welt vor Ulrich Siegmund, wenn man so will. Karlsruhe hat entschieden, dass
Man muss kein Verfassungsrechtler sein, um den Hebel zu sehen, an dem Ulrich Siegmund zieht. Er sagt nicht: Wenn ihr mich am 6. September wählt, ist es am Montag danach vorbei mit ARD und Rundfunkbeitrag. Er sagt: Wir kündigen die Medienstaatsverträge und sind gespannt, was Karlsruhe daraus macht. Wir haben Zeit, weil es ohnehin Kündigungsfristen gibt, beim MDR-Staatsvertrag sogar zwei Jahre. Wir nehmen die Rundfunkurteile aber beim Wort und sind sicher, dass die Medienrevolution das Fundament dieser Entscheidungen längst pulverisiert hat. Rundfunkfreiheit („Medium“ und „Faktor“ der öffentlichen Meinungsbildung), Grundversorgungsauftrag sowie Bestands- und Entwicklungsgarantie wurden 1987 zum Beispiel so begründet:
Dies verlangt zunächst die Freiheit des Rundfunks von staatlicher Beherrschung und Einflußnahme. Darüber hinaus erfordert die Gewährleistung eine positive Ordnung, welche sicherstellt, daß die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet und daß auf diese Weise umfassende Information geboten wird. (…) Es muß im Prinzip dafür Sorge getragen sein, daß für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme geboten werden, welche umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gesichert ist.
Ulrich Siegmund sagt: Lass Opa weiter vom Krieg erzählen. Wir Kinder und Enkel leben in einer Zeit, in der all das frei Haus kommen könnte, wenn der Staat sich heraushalten würde aus dem Netz. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist von der Politik geschaffen und von Richtern legitimiert worden, die von der Politik nominiert und bestätigt wurden. Also kann die Politik diesen „Tanker“ auch versenken.
Stopp. So richtig abschaffen will auch die AfD in Sachsen-Anhalt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Im Wahlprogramm ist von einem „Grundfunk“ die Rede – von einem „verfassungskonformen Grundangebot“, finanziert vielleicht auch über „Haushaltsmittel oder Werbung“, von jedem freiwillig zu erweitern, etwa über Abos für Sport, Unterhaltung oder Kochsendungen. Extrapunkte gibt es zum MDR („mehr Eigenverantwortung“) und zur Medienaufsicht („unabhängig und politikfern“). Auf dem Demokratiekongress sprach Ulrich Siegmund von „ein, zwei Sendern“ mit „Sachinformationen“ – „was passiert in der Welt, ohne politische Wertung, ohne Manipulation, ohne irgendwelche Einordnung“, „selbstverständlich gern auch mit einem Grundangebot an Kultur in der Region“. Wie das bezahlt werden soll, bleibt offen. Neben dem allgemeinen Topf („Haushaltsmittel“) wird in der Partei auch über andere Modelle diskutiert, etwa über Finnland, wo es eine Mediensteuer gibt, die für Geringverdiener entfällt, mit dem Einkommen steigt und bei 160 Euro gedeckelt ist.
Bild: FAZ am 24. Juni
So oder so: Der Druck auf den Rundfunkbeitrag wächst, und es ist ganz sicher kein Zufall, dass Karlsruhe erst nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt und MV über die Klage der Rundfunkanstalten entscheiden will. In meinem Büchlein „Staatsfunk“ habe ich vor gut einem Jahr vermutet, dass die Politik diesen Stein des Anstoßes abräumen wird. Nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe ließ die FAZ Ende Juni zwei Topjuristen so zu Wort kommen:
„In der Rechtswissenschaft gewinnt die Position an Anhängern, dass grundsätzlich auch eine Steuerfinanzierung möglich wäre“, sagt der Direktor des Hamburger Leibniz-Instituts, Wolfgang Schulz. „Entscheidend ist nicht die Finanzierungsform, sondern dass das Parlament – im Falle einer Steuer – seine Haushaltshoheit nicht nutzt, um Einfluss auf das Programm zu nehmen; der Grundsatz der Staatsferne muss gewahrt bleiben. Denkbar wäre, die Bedarfsfeststellung weiterhin einem unabhängigen Gremium nach Art der KEF zu überlassen und den Betrag aus Steuermitteln zuzuweisen.“ Matthias Cornils ergänzt: „Selbstverständlich müsste die Bedarfsfeststellung und damit die Höhe der Finanzierung – nicht anders als bei der derzeitigen Abgabenlösung – einem Verfahren staatsferner, bedarfsgerechter Ermittlung unterworfen, freihändiger politischer Entscheidung also entzogen sein. Die Frage ist also streitig; aus meiner Sicht gibt es aber die Alternative einer Finanzierung aus den allgemeinen Haushalten, wenn diese an ein verfassungskonformes Bedarfsermittlungsverfahren gekoppelt ist.“
Das heißt: Der Rückzug hat begonnen. Das Märchen vom Rundfunk, der allen gehört, von Vertretern des Volkes kontrolliert wird und deshalb von jedem bezahlt werden muss, hat ausgedient. In meinem Buch habe ich das nicht bedauert. Der Titel Staatsfunk ist bei mir Diagnose, lange Linie und Prognose:
Staatsfunk ist ein Win-Win-Win-Modell mit einem klitzekleinen Haken. Gewinner eins: die Macht oder, etwas genauer, die fünf „Kartellparteien“, „die immer stärker im Staat aufgehen“ und sich nicht mehr scheren müssten um Kritik an einem Programm, das offen für sie wirbt. Dänemark hat den Rundfunkbeitrag ab 2018 schrittweise reduziert, 2022 voll auf Steuerfinanzierung umgestellt, Budget, Personal und Angebot eingedampft und so offenbar Kritikern Argumente und Motivation genommen. Gewinner zwei: die Wähler, die wüssten, woran sie sind, und an der Urne entscheiden könnten, wie viel Staatsfunk sie wollen, wenn sich denn die Kandidaten hier unterscheiden. Im Moment bietet das nur die AfD, aber das dürfte sich sofort ändern, wenn der Rundfunk im Haushalt steht. Gewinner drei, allerdings mit Abstrichen: die Journalisten, die Sendeplätze und damit Jobs verlieren würden (das zeigt das Beispiel Dänemark), aber Klarheit hätten und sich außerdem über Statuten und Qualitätskriterien gegen Zumutungen aller Art wehren könnten.
Das heißt auch: Die größten Schlachten hat Ulrich Siegmund noch vor sich. Aber er ist ja noch jung.
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