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Bericht | 23.09.2026
Zahlen und Narrative
Weit über 38.000 Menschen fordern ein Ende der Masern-Impfpflicht. Im Petitionsausschuss des Bundestags wurde nun über ihr Anliegen diskutiert.
Text: Antje Meyen
 
 

Montag, 21. September, 13 Uhr. Die öffentliche Sitzung des Bundestags-Petitionsausschusses beginnt pünktlich. Der Livestream zeigt schon ein paar Minuten früher, wie sich der Saal im Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses langsam füllt. Beate Bahner legt ihre Unterlagen zurecht und schiebt sich die Brille ins Haar. Aber wieso ist Ronny Weikl nicht da? Gemeinsam mit Beate Bahner soll er die Petition zur Aufhebung des Masernschutzgesetzes/der Masern-Impfpflicht vorstellen, das Thema der Anhörung. Die amtierende Ausschussvorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) informiert über die Regeln für die Zuschauer auf den oberen Rängen: kein Applaus, keine Zwischenrufe, keine Transparente, keine Fotos und Videos. Aufgezeichnet wird das Ganze von offizieller Seite, der Mitschnitt ist später auf der Webseite des Deutschen Bundestags zu sehen. Dann erklärt Dübner den Ablauf: Der Petent hat die ersten fünf Minuten Redezeit, es folgen zwei Fragerunden für die Vertreter aller Fraktionen, Antwortzeit jeweils zwei Minuten. Wird es länger, werde sie einschreiten, sagt die Vorsitzende freundlich, aber bestimmt. Überhaupt wirkt bis hierhin alles sehr wohlwollend. Der Bürger mit seinen Anliegen – wir nehmen ihn ernst. Er darf sogar zuerst sprechen.

Nur im Raum sein darf er nicht. Zumindest nicht Dr. Ronald Weikl, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie stellvertretender Vorsitzender des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD e.V.). Zugeschaltet via Zoom informiert er die Ausschussmitglieder und die Zuschauer, dass ihm die Bundespolizei den Zugang zum Deutschen Bundestag verwehrt hat. Mitgeteilt am Freitag per Anruf während seiner Sprechstunde. Etwas dagegen unternehmen? Nicht mehr möglich. So nimmt er im Berliner Hotelzimmer am Bildschirm teil. Weikl und die Heidelberger Medizinanwältin Beate Bahner tragen die Argumente gegen die Pflicht zur Masernimpfung vor, zusammengestellt von der „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“ beim MWGFD und versendet an alle Mitglieder des Petitionsausschusses. Es bestehe keinerlei Notwendigkeit für eine verpflichtende Masern-Impfung, so Weikl. Die Schädigung durch die Impfung sei um ein Vielfaches höher als das Risiko einer Schädigung durch eine Masern-Erkrankung, eine harmlose Kinderkrankheit, die zudem nahezu eliminiert sei. Beate Bahner kritisierte das Masernschutzgesetz, weil es gesunde, ungeimpfte Kinder aus der Kita und damit aus dem sozialen Leben ausschließt. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Bildbeschreibung Bild: Beate Bahner am Montag im Petitionsausschuss

Das Gesundheitsministerium wirft drei Frauen in den Ring, Chefin des Trios ist Staatssekretärin Christina Schenderlein (CDU). Für sie sind die Masern eine sehr gefährliche Krankheit, die große Gefahr. Die im Gesetz geregelte Nachweispflicht der Impfung für alle Kinder ab einem Jahr, die in eine Kita gehen wollen, sowie für Betreuer in Kindereinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, sei außerdem vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Ziel sei eine Impfquote von 95 Prozent – als Schutz für vulnerable Gruppen.

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Schon hier zeigt sich ein spätestens seit Corona bekanntes Schema: Wer die Macht hat, bestimmt die Narrative. Und wer die Narrative bestimmt, definiert Wahrheit. Später sagt Schenderlein sogar, dass es all die Zahlen gar nicht gäbe, die Weikl und Bahner zu Impfschäden und zur Wirksamkeit der Impfung ins Feld führen – gestützt von Studien und Wissenschaftlern mit Renommee. WHO, RKI und Stiko zählen, sonst nichts. Auch für Simone Borchardt (CDU/CSU), Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) oder Serdar Yüksel (SPD), aus deren Fragen sich leicht ablesen lässt, auf welcher Seite sie stehen. Yüksel spricht die „vielen Falschinformationen“ an, die wir ja auch in dieser Sitzung wieder sehen würden, und verweist auf die „Fakten-Sandwiches“ des Robert Koch-Instituts. Borchardt sagt, die Nachweispflicht könne erst wegfallen, wenn die WHO die Masern in Deutschland für ausgerottet erklärt. Und Sören Pellmann (Die Linke) erklärt die Masern zu einer „hochansteckenden Krankheit mit großen Komplikationen“. Da habe er sehr wohl den Eindruck, dass eine Impfung mit 95-prozentiger Wirksamkeit doch wirkungsvoll sei. Wagner sagt, dass seine Partei bei Einführung des Masernschutzgesetzes 2019 die Impfung auch für ältere Menschen gefordert habe. Das empfehle auch die Stiko, sonst sei man „nicht ausreichend geschützt“. Eine Vertreterin des Gesundheitsministeriums ohne Namensschild erklärt, dass man mit der digitalen Patientenakte auf einem guten Weg sei und die Krankenkassen ihren Versicherten dann digitale Impferinnerungen schicken können.

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Nicole Hess (AfD) versucht, mit ihren Fragen ein Gegengewicht zu setzen. Aber Schenderlein mag auch beim zweiten Mal nicht darauf antworten, wie sich die Isolation auf Kinder auswirkt, die aufgrund einer fehlenden Masernimpfung nicht in die Kita dürfen. Stattdessen lobt die Staatssekretärin den Kombi-Impfstoff Masern-Mumps-Röteln – das reduziere für die Eltern doch den Aufwand, die allergischen Reaktionen seien gering, und die Stiko empfehle das deshalb ja auch. Ronny Weikl versucht es mit einem Einspruch: Die Röteln seien seit Jahren eliminiert, eine verpflichtende Impfung dagegen sei Körperverletzung. Generell seien auch die Masern so selten und die Fallsterblichkeit so verschwindend gering, dass sich damit keine epidemiologische Notlage begründen lasse, die für eine Grundrechtseinschränkung nötig ist. Das Masernschutzgesetz sei aber genau das: Es widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Immerhin: Das RKI evaluiert das Masernschutzgesetz derzeit, sagt Schenderlein und kündigt für frühestens Anfang 2027 einen Zwischenbericht an. Das brauche aber schon zwei bis drei Jahre, um sehen zu können, ob das Gesetz zur Steigerung der Impfquote führe. Das sei das Ziel.

Nach 55 Minuten beendet Hülya Düber die Sitzung. Nun mahlen die Mühlen der Bürokratie: Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der dem Petenten und der Bundesregierung übermittelt wird. Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestags zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen. Dass es so weit kommt, scheint nach dieser öffentlichen Sitzung allerdings mehr als unwahrscheinlich.

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Bildquellen: Screenshots aus dem Livestream