Im besten Deutschland aller Zeiten können zwei Tweets unheimlich teuer werden. Das musste nun auch der in Berlin lebende US-Satiriker CJ Hopkins erfahren. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte 60 Tagessätze zu je 80 Euro für zwei Social-Media-Beiträge aus dem Jahr 2022, in denen der Künstler die Corona-Politik kritisierte. Gepostet hatte er unter anderem die das Cover seines Buches „The Rise oft the Normals Reich“, auf dem eine medizinische Schutzmaske mit einem Hakenkreuz zu sehen war. Hopkins wollte damit auf die autoritären Entwicklungen während der Corona-Zeit hinweisen. Und wer alle Sinne beisammenhat, kann die Botschaft eigentlich nicht missverstehen.
Doch für Staatsanwälte gelten andere Regeln. Der renommierte und mittlerweile verstorbene Jurist Uwe Wesel stellte in seinem Werk „Recht und Gewalt“ die These auf, dass Recht nichts anderes ist als ein Instrument der politischen Macht. Es sei kein neutrales, rein gerechtes System, sondern diene der Absicherung der Herrschenden. Schaut man sich den Fall Hopkins an, muss man dem zustimmen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die dem Justizministerium unterstehende und weisungsgebundene Staatsanwaltschaft alle Schlupflöcher und Grauzonen kennt und diese auch nutzt, um unliebsame Kritiker zu bestrafen. Gleiches gilt für so manche Richter, weshalb die Rechtsprechung bisweilen zur reinen Willkür wird.
Dabei sah es zunächst nicht danach aus. In der ersten Instanz traf Hopkins noch auf eine vernünftige, rechtschaffene Richterin, die den staatsanwaltlichen Vorwurf der NS-Verherrlichung abschmetterte: Angesichts der Grafik sei klar zu verstehen, dass der Angeklagte damit eine innere Distanziertheit zum Nationalsozialismus ausdrücken wolle, begründete sie den Freispruch. Doch die Berliner Staatsanwaltschaft blieb stur. Sie behauptete weiterhin, es sei unmöglich, dass der durchschnittliche Internetnutzer sofort und ohne besonderen Interpretationsaufwand eine Ablehnung des Nationalsozialismus durch die Posts erkennen kann.
Solche Argumente erinnern ein bisschen an Gangsterfilme, in denen die Winkeladvokaten ähnliche Absurditäten behaupten, um ihre kriminellen Mandanten reinzuwaschen. Und nichts anderes sind Staatsanwälte. Auch sie sind geübte Winkeladvokaten, nur auf der anderen Seite, wo es eben auch um Macht und Gewalt geht. Die Methode ist schlicht: Wenn eine Richterin aus der Reihe tanzt, geht man eben in die zweite Instanz und vielleicht in die nächste, bis jemand Wesels Grundsatz genauso eng auslegt wie man selbst.
Bild: CJ Hopkins 2013 in Edinburgh (Julie Blumenthal, CC BY-SA 4.0)
So geschah es auch bei Hopkins – mit Erfolg. Wer aber glaubt, hier schon die witzigste Komödie über die juristische Willkür gesehen zu haben, kennt noch nicht das jüngste Urteil über das Wahlkampfplakat des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller. Darauf bilden ein Mann und eine Frau mit nach oben gestreckten Armen ein Dach über drei Kindern. Diese Geste wurde als „Hitlergruß“ ausgelegt, weshalb das Landgericht Frankfurt (Oder) Möller wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt hatte. Vor wenigen Tagen verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) auch seine Revision.
Die Begründung hört sich wieder an wie eine probate Floskel aus dem Handwerkskasten gewiefter Juristen. Das Fachmagazin LTO formuliert es so:
Dabei muss es sich nicht um eine exakte Kopie handeln: Das Gesetz stellt Kennzeichen, die einem verbotenen Kennzeichen „zum Verwechseln ähnlich“ sind, den Originalen gleich. Genau darunter fiel nach den Feststellungen des LG die auf dem Wahlplakat abgebildete Armhaltung.
Keinen Anlass zur Verwechslung geben hingegen so manche Cover der regierungs- und ideologietreuen Magazine wie Spiegel und Stern. Beide sind schon mehrmals damit aufgefallen, dass sie ihre Motive mit Hakenkreuzen ausschmückten, ob es nun gegen die „Champagner-Nazis“ ging oder gegen die Umfrageerfolge der AfD. Wie hat die Hamburger Staatsanwaltschaft darauf reagiert? Natürlich mit einer Phrase aus jenem juristischen Handwerkskoffer: Es seien zwar „zahlreiche Strafanzeigen“ gegen die Magazine eingegangen, doch das habe nicht zu einem Ermittlungsverfahren geführt, weil kein Anfangsverdacht für eine Straftat begründet werden könne.
„Tatsächlich ist nicht jedes Hakenkreuz in Deutschland verboten“, erklärte die ebenfalls Macht absichernde taz, die sich vor knapp zwei Jahren zum Fall Hopkins äußerte. „Die entsprechenden Paragrafen 86 und 86a im Strafgesetzbuch enthalten eine Klausel, wonach das Verbot nicht gilt, wenn das Verwenden und Verbreiten von strafbaren Nazi-Symbolen der Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der ‚staatsbürgerlichen Aufklärung‘ dient. Diese Klausel wird ‚Sozialadäquanzklausel‘ genannt.“
Die Cover der beiden Magazine fallen unter diese Ausnahmen, Hopkins Tweets und Müllers Wahlkampfplakat nicht. Hier sind wir wieder in dem (wohl bewusst so konstruierten) nicht eindeutigen Graubereich, in dem Wesel das Instrument politischer Macht und Gewalt verortet. Diese Art der Justiz erweist sich als eine Spielart der Cancel Culture, der subtilen Bestrafung also, mit der unliebsame Kritiker aus dem Debattenraum verbannt werden.
Und keiner hat diesen Aspekt so souverän durch den satirischen Fleischwolf gedreht wie Hopkins selbst:
Ich werde es nicht mehr wagen, die deutschen Behörden zu kritisieren – ganz gleich, wie totalitär sie sich verhalten, wie eklatant sie gegen das Grundgesetz verstoßen oder welche Lügen und Propaganda sie verbreiten.
Diese Worte sprach der Künstler beim letzten Gerichtstermin vor wenigen Tagen, als es nur noch um das Strafmaß ging. Die richterliche Instanz hätte problemlos auf die 4.800 Euro Strafe verzichten können, aber vermutlich war dem juristischen Arm der Macht Hopkins` nur Wochen zuvor erschienenes Interview mit Tucker Carlson ein Dorn im Auge. In dem Gespräch hatte nämlich auch die breite Öffentlichkeit jenseits des Atlantiks erfahren, wie undemokratisch deutsche Behörden mittlerweile vorgehen.
Screenshot: CJ Hopkins im Interview mit Tucker Carlson
Abhilfe gegen diese Ungerechtigkeit kann nur eine Zivilgesellschaft leisten, die diesen Namen auch verdient. Im Fall Hopkins erhebt sie sich gerade mit einer Crowdfundingaktion, die Aya Velázquez und Bastian Barucker initiiert haben. Es sei nicht hinzunehmen, dass in Deutschland ein freier Künstler nicht das Gleiche dürfe wie große Magazine, heißt es in der Beschreibung. So ist es!
Eugen Zentner, Jahrgang 1979, ist Journalist, Sachbuchautor und Erzähler.
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