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Schweiz | 09.09.2026
Für eine neutrale Schweiz
Wirtschaftssanktionen nehmen ganze Völker für die Politik ihrer Regierungen in Sippenhaft. Die Neutralitätsinitiative will diese Praxis beenden.
Text: Michael Straumann
 
 

Die Neutralitätsinitiative, über die die Schweizer am 27. September abstimmen, wird zur geopolitischen Standortbestimmung: Wie soll sich die Schweiz in der entstehenden multipolaren Weltordnung positionieren? Durch eine engere Anbindung an den transatlantischen Block – oder durch Äquidistanz zu allen Mächten?

Dreh- und Angelpunkt der Abstimmungsvorlage ist die künftige Sanktionspolitik. Seit dem 28. Februar 2022 hat der Bundesrat die EU-Sanktionspakete gegen Russland weitgehend übernommen. Zwar entscheidet er über jedes Paket selbst, politisch folgt Bern Brüssel jedoch mit einer bemerkenswerten Nibelungentreue. Diese Praxis gibt einen Vorgeschmack auf die politische Eigendynamik, die das neue Vertragspaket mit der EU im Fall seiner Annahme entfalten könnte.

An der Sanktionsfrage verläuft die Trennlinie zwischen den Anhängern einer integralen und jenen einer „flexiblen“ Neutralität. Die Initiative will die integrale Neutralität in der Verfassung verankern. Demnach soll sich die Schweiz weder an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen noch nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Dazu zählen insbesondere Wirtschaftssanktionen; ausgenommen bleiben Verpflichtungen gegenüber der UNO.

Die Anhänger einer flexiblen Neutralität wollen dem Bundesrat dagegen weiterhin die Möglichkeit lassen, solche nichtmilitärischen Zwangsmaßnahmen zu beschließen. Manche legen selbst den Grundsatz der militärischen Nichtbeteiligung kreativ aus – wie die Debatte über die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial durch Drittstaaten an die Ukraine zeigt.

Politische Beschäftigungstherapie

Gegen die Sanktionsbestimmungen führen die Initiativgegner mehrere Einwände ins Feld. Einer lautet: Sanktionen seien ein gewaltfreies Druckmittel gegen Angriffskriege und Völkerrechtsverletzungen. Die Schweiz dürfe deshalb nicht darauf verzichten.

Wer Sanktionen als gewaltfrei bezeichnet, blendet ihre Folgen aus. Wirtschaftssanktionen können ähnlich verheerend wirken wie militärische Maßnahmen. Der damalige französische Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire fand dafür am 1. März 2022 deutliche Worte: „Wir werden einen totalen Wirtschafts- und Finanzkrieg gegen Russland führen.“

Bildbeschreibung Bild: Bruno Le Maire 2021 mit seiner US-Amtskollegin Janet Yellen (Foto: US-Finanzministerium)

Die Folgen tragen häufig weniger die politische Elite und ihre Helfershelfer als die Zivilbevölkerung. Die Sanktionen gegen Russland zeigen zudem, wie ein solches Instrument zur politischen Beschäftigungstherapie verkommen kann: Sie haben bislang weder den Krieg beendet noch den russischen Bären in die Knie gezwungen. Dafür können sich die Regierungen, die an der Seite Selenskyis stehen, selbstgerecht auf die Schulter klopfen, während hohe Energiepreise Menschen im eigenen Land in die Armut treiben. Ein klassischer Fall von Gesinnungsethik: Die demonstrierte Haltung zählt mehr als die tatsächliche Wirkung.

Wirtschaftssanktionen sind nichts anderes als Kollektivstrafen. Wie im militärischen Krieg gibt es auch im Wirtschaftskrieg sogenannte Kollateralschäden: Unschuldige Menschen leiden – und sterben im schlimmsten Fall.

Bezeichnend ist, dass viele, die sich gerne als „liberal“ gerieren, zu verkappten Kollektivisten werden, sobald es um Krieg geht. Wer das Pech hat, Bürger eines zum „Schurkenstaat“ erklärten Landes zu sein, gerät für die Politik seiner Regierung in Sippenhaft. Du bist nichts, der Schurkenstaat ist alles, lautet die zugrundeliegende Logik. So scheren sie ein ganzes Volk über einen Kamm. Der einzelne Mensch und seine unveräußerlichen Rechte, die Liberale sonst postulieren, zählen plötzlich wenig. Dann geht auch die Forderung, eine Stadt voller Zivilisten zu bombardieren, leicht über die Lippen.

Diese kollektivistische Denkweise prägt auch die jüngste Debatte über russische Touristen, die in die Schweiz reisen. Der Bundesrat lässt prüfen, wie sich die Visavergabe weiter verschärfen lässt. Ob ein Tourist überhaupt mit der russischen Regierung in Verbindung steht, gerät dabei zur Nebensache.

Unschuldige zahlen den Preis

Welche tödlichen Folgen Wirtschaftssanktionen für die Zivilbevölkerung haben können, zeigt eine im August 2025 in der Fachzeitschrift The Lancet Global Health erschienene Studie. Francisco Rodríguez, Silvio Rendón und Mark Weisbrot analysierten einen Paneldatensatz mit altersspezifischen Sterblichkeitsraten und Sanktionsperioden in 152 Ländern zwischen 1971 und 2021. Die stärksten Effekte stellten sie bei einseitigen Wirtschaftssanktionen und bei Sanktionen der USA fest. Für Sanktionen der UNO fanden die Autoren dagegen keinen statistisch signifikanten Zusammenhang mit einer erhöhten Sterblichkeit.

Für die Jahre 2012 bis 2021 schätzten die Forscher, dass einseitige Sanktionen mit jährlich rund 564.000 zusätzlichen Todesfällen verbunden waren. Eine darauf aufbauende Auswertung beziffert die Zahl der mit unilateralen Sanktionen der USA und der EU verbundenen Todesfälle zwischen 1970 und 2021 auf rund 38 Millionen. Besonders stark traf es Kinder und ältere Menschen: Kinder unter fünf Jahren machten 51 Prozent der geschätzten Todesfälle aus; auf die Altersgruppen bis 15 und von 60 bis 80 Jahren entfielen zusammen 77 Prozent. Allein seit 2012 standen mehr als eine Million Todesfälle von Kindern mit Sanktionen in Verbindung.

Einseitige Sanktionen töten – und können zudem völkerrechtswidrig sein. Wer Staaten wie Russland wegen Völkerrechtsbrüchen mit solchen Maßnahmen bestrafen will, muss sich deshalb fragen, ob er damit nicht selbst den Boden des Völkerrechts verlässt. Der UNO-Menschenrechtsrat formuliert es unmissverständlich:

Einseitige Zwangsmaßnahmen und Rechtsvorschriften verstoßen gegen das Völkerrecht.

Der Rat verweist dabei auf die internationalen Menschenrechtsnormen, das humanitäre Völkerrecht, die UNO-Charta sowie die Grundsätze, welche die friedlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen Staaten regeln.

Wer wirklich vom Krieg profitiert

Ein anderer oft vorgebrachter Einwand der Initiativgegner lautet, die Schweiz könnte wirtschaftlich profitieren, wenn sie sich nicht an den Sanktionen gegen Russland beteiligen würde. Doch dieser Vorwurf vermischt Nichtbeteiligung mit Umgehung. Die Neutralitätsinitiative lässt ausdrücklich Maßnahmen zu, die verhindern sollen, dass Sanktionen anderer Staaten über die Schweiz umgangen werden. Auf diesen Ansatz setzte die Schweiz im Ukraine-Konflikt bis zum 28. Februar 2022 bereits im Wesentlichen. Damit fuhr sie gut, ohne ihre Glaubwürdigkeit als neutraler Staat einzubüßen. Wer selbst keine Sanktionen verhängt, macht sich noch lange nicht zum Kriegsgewinnler.

Diesen Vorwurf könnte man eher an die Gegenseite richten. Die Schweizer Rüstungsindustrie hat ein handfestes wirtschaftliches Interesse an einer Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes. Ihr Branchenverband Swissmem fordert, bestimmte Partnerstaaten auch im Kriegsfall beliefern zu können und Wiederausfuhrbeschränkungen aufzuheben. Dadurch könnte Schweizer Kriegsmaterial über Drittstaaten auch in die Ukraine gelangen. Wer nach Kriegsgewinnlern sucht, wird eher bei den Gegnern der Neutralitätsinitiative fündig.

Neutralität à la carte

Die Schweiz untergräbt ihre Glaubwürdigkeit als neutraler Staat, wenn sie bestimmte Länder wegen Völkerrechtsbrüchen sanktioniert, bei anderen aber schweigt. Will sie diplomatische Brücken bauen und ihre Beziehungen festigen, muss sie konsistent und berechenbar handeln. Der Grundsatz müsste deshalb lauten: Entweder sanktioniert die Schweiz alle Staaten, die das Völkerrecht brechen, oder keinen.

Die Vorstellung, ein Kleinstaat könne Großmächte mit Sanktionen maßregeln, ist Wunschdenken. Abgesehen davon fehlt dem gegenwärtigen politischen Personal in Bern das nötige Rückgrat, Washington oder Brüssel die Stirn zu bieten. Die Neutralitätsinitiative zieht jedenfalls daraus die richtigen Schlüsse: Die Schweiz soll auf einseitige Sanktionen gegen kriegführende Staaten verzichten. Die Initiativgegner nennen das opportunistisch. Doch Sanktionen gegen die Vereinigten Staaten fordern sie kaum. Der Vorwurf lässt sich deshalb umkehren: Opportunistisch ist nicht, auf einseitige Sanktionen zu verzichten, sondern Völkerrechtsbrüche je nach Urheber unterschiedlich zu gewichten – und diese Auswahl als moralische Pflicht auszugeben.

Wer stichhaltige Gründe dafür sucht, weshalb die Schweiz die Sanktionsorgie des transatlantischen Machtblocks mittragen soll, sucht die Nadel im Heuhaufen. Sanktionen verfehlen meist ihr politisches Ziel. Den Preis zahlen dagegen häufig die Falschen: Bürger, die für die Entscheidungen ihrer Regierung nichts können.

Michael Straumann hat am Kompaktkurs Journalismus an der Freien Akademie für Medien & Journalismus teilgenommen. Er publiziert unter StrauMedia.

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Bildquellen: Das Schweizer Bundeshaus in Bern (Conceptuel, CC0)