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Interview | 14.10.2026
Falsche Sicherheit
Warum gibt es Schwimmverbote im Rhein? Ansgar Schneider fordert Ursachenforschung, Verhältnismäßigkeit und eine neue Schwimmkultur.
Text: Antje Meyen
 
 

Seit über 15 Jahren schwimmt Ansgar Schneider im Rhein. Der promovierte Physiker trainiert von Mai bis Oktober fast täglich zwischen Süd- und Nordbrücke in Bonn. In diesem Sommer diskutierte die Stadt Bonn ein generelles Badeverbot im Rhein, was das Aus für sein Schwimmtraining bedeutet hätte. Solche Verbote bestehen bereits in Dormagen, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Krefeld, Meerbusch und Neuss. In einem offenen Brief bezeichnet der Sportler diese Badeverbotsverordnungen als rechtswidrig.

Herr Schneider, warum verbieten immer mehr Städte das Baden und Schwimmen im Rhein?

Tatsächlich ist es in Nordrhein-Westfalen fast schon überall verboten, wie ich erst nach der Veröffentlichung meines offenen Briefs herausgefunden habe. Bonn hat sich gegen ein generelles Verbot entschieden – noch. Grund für die Verbote sind immer wieder vorkommende Badeunfälle mit teilweise tödlichem Ausgang, so die Behörden. Und sie behaupten weiterhin, dass im Rhein auch für geübte Schwimmer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben bestehen würde. Ein Badeverbot sei geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um die bestehende Gefährdungslage wirksam einzudämmen. So schreibt es zum Beispiel die Stadt Duisburg in der Begründung. Es sei nicht möglich, die bestehenden Gefahren des Rheins anderweitig einzudämmen oder diesen durch flächendeckende Überwachung und Rettungskräfte wirksam zu begegnen.

Wie viele Menschen sind denn in den vergangenen Jahren im Rhein gestorben?

Offizielle Zahlen waren dazu nicht zu finden. Deshalb habe ich eine Liste erstellt, dafür Presseanfragen an die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft DLRG gestellt und bei Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften am Rhein nachgefragt. Verfügbare Presseberichte sind auch eingeflossen. Das Ergebnis: Von 2020 bis 2025 starben in den Landesgrenzen von Nordrhein-Westfalen 24 Menschen im Rhein. Nicht mitgezählt Suizide, Verkehrs-, Boots- oder Angelunfälle sowie medizinische Notfälle.

Waren darunter geübte Schwimmer?

Die Datenerhebung zeigt: Von den 24 Todesfällen waren mindestens 18 Nichtschwimmer, die alle in unmittelbarer Ufernähe ertranken. Bei nur drei Verstorbenen ist klar: Sie beherrschten die Schwimmbewegung. Einer davon verstarb wegen übermäßigen Rauschmittelkonsums, so vermutlich auch ein zweiter in kaltem Wasser im Frühling. Der dritte starb beim Springen von einem Schiffsanleger, was nicht nur bereits durch die Binnenschiffahrtsstraßenordnung verboten, sondern in offensichtlicher Weise gefährlich ist. Es gibt also drei beobachtete Todesursachen: Nichtschwimmenkönnen, Rauschmittel und Springen in trübes Wasser. Das hat überhaupt nichts mit der in vielen Presseberichten und auch in der Verordnungsbegründung der Stadt Düsseldorf suggerierten Aussage zu tun, dass die zahlreichen Todesfälle im Rhein in Verbindung mit geübten Schwimmern stehen würden. Diese Aussage ist massiv irreführend und verdeckt die vorrangige Ursache: das Nichtschwimmenkönnen. Das wird mit keinem Wort erwähnt.

Bildbeschreibung Bild: General-Anzeiger Bonn, 13. Juli 2026

Wird noch mehr verschwiegen?

Ja, ein weiteres Detail. Fast alle Verunglückten waren Ausländer aus dem Nahen Osten, aus Osteuropa, Fernost und Afrika. Das kommt in der medialen Berichterstattung fast nie vor. Das fehlende Bewusstsein der verunglückten Nichtschwimmer für die eigene Situation als Nichtschwimmer im Fluss erklärt sich aus einem ganz anderen Erfahrungshorizont, den diese Menschen aus ihren Herkunftsländern mitbringen. In Syrien oder Afghanistan gehört das Schwimmen nicht zum kollektiven Wissensfundus. Wer dagegen am Rhein aufgewachsen ist, den prägen Schule, elterliche Erziehung, Vereinsaktivitäten oder Veranstaltungen wie das Vatertagsschwimmen in Köln ganz anders für das Verhalten am und im Wasser.

Hier würden Sie ansetzen?

Genau. Das Schwimmen im Rhein zu verbieten, trägt ja nicht zur Eingliederung bei. Und das Schwimmen lernt davon auch niemand. Anstatt Badeverbote zu erlassen, sollten sich die Entscheider für ein radikales Programm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit aller in Deutschland lebenden Menschen einsetzen. In der Schule und in Eingliederungsprogrammen für Ausländer muss lebenswichtiger Schwimmunterricht den Stellenwert bekommen, den er verdient. Besonders für Kinder und Jugendliche sollte das Schwimmenkönnen wieder eine Selbstverständlichkeit sein – das stärkt auch das Zusammengehörigkeitsgefühl bei gemeinsamen Unternehmungen. Eine integrative Gesellschaft minimiert einen herkunftsbedingten Teilnahmeausschluss.

Eine klare Forderung an die Politik!

Ja. Der Verschleiß und Verlust von Infrastruktur, also marode Schwimmhallen oder Freibäder, um die sich niemand mehr kümmert, ist doch nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Hier versagt die Politik seit Jahren. Die immer schlechter werdende Finanzlage vieler Kommunen macht es nicht besser. Und mit der bröckelnden Schwimm-Infrastruktur verändert sich die Schwimm-Kultur. Jan Pommer, Präsident des Deutschen Schwimm-Verbands, sagte im Sommer 2025 in einem ZDF-Kurzbeitrag zum Thema tödliche Unfälle beim Schwimmen, dass inzwischen 20 Prozent der Kinder die Grundschule verlassen, ohne schwimmen zu können. Und die Hälfte könne es nicht richtig. In seiner Generation – Pommer ist Jahrgang 1970 – konnte jeder schwimmen.

Bildbeschreibung Bild: Die Kinder der Arbeitsgemeinschaft Schwimmen aus den Schulhorten des Stadtbezirks Treptow im Stadtbad Berlin-Mitte, 1967 (Bundesarchiv, Bild 183-F1108-0011-001/Studré/CC-BY-SA 3.0)

In den Verboten sehen Sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Warum?

Ich möchte mal einen Vergleich anführen. In Deutschland besteht trotz der massiven Gefahren für Leib und Leben kein allgemeines Verbot für das Führen von Kraftfahrzeugen. Das wäre unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber hat aber Beschränkungen aus Sicherheitsgründen erlassen, die Verhältnismäßigkeit bewahren: Promillegrenze, Mindestalter und Führerscheinpflicht zum Beispiel. Wesentlich ist, dass nicht das Fahren pauschal infrage gestellt wird – obwohl im Straßenverkehr immer und an jedem Ort eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Rund 3.000 Menschen sterben jedes Jahr auf unseren Straßen, aber niemand käme auf die Idee, ein totales Fahrverbot für Autos zu fordern, nur weil jedes Jahr über 100.000 Personen ohne Fahrerlaubnis fahren und für 3,5 Prozent der Unfälle mit Toten verantwortlich sind. Dem geübten Schwimmer den Gemeingebrauch eines Flusses zu untersagen, nur weil es einige Wenige gibt, die sich als Nichtschwimmer fahrlässig verhalten, ist genauso wenig gerechtfertigt.

Wann wäre eine Verordnung verhältnismäßig?

Wenn sie gezielte Beschränkungen an Personen mit vermindertem Schwimmvermögen stellt. Wenn sie nur für gefährliche Stellen des Flusses ein Schwimmverbot enthält. Oder wenn sie zum Beispiel vorschreibt, mit einer Schwimmboje zu schwimmen.

Ich dachte immer, ein geübter Schwimmer würde solche Bojen ablehnen.

Man spürt die Bojen beim Schwimmen fast gar nicht. Ich nehme im Rhein immer eine Boje mit, damit bei den Spaziergängern am Ufer, die nur die Panik-Presseberichte kennen, keine Notrufattacken auftreten und unnötige Rettungseinsätze verhindert werden. Es hilft merklich.

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Bildquellen: Schwimmer im Rhein bei der Mittleren Brücke in Basel, 2014 (Titelfoto: Keimzelle, Copyrighted free use, via Wikimedia Commons)