Ein kurzer Blick zurück: Die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) alljährlich im Februar gilt als Hochamt westlicher Selbstvergewisserung. Angeblich ringen dort die Demokratien um Haltung in einer unübersichtlichen Welt. Wer aber hinter die Kulissen blickt, sieht weniger ein politisches Instrument als vielmehr eine Kontaktbörse – für die Auslagerung staatlicher Kernaufgaben an Private. Das klingt zugespitzt, trifft jedoch den Kern. Kritische Beobachter verweisen auf die enge Verwobenheit der Konferenz mit privaten Interessen. Laut der WOZ – Die Wochenzeitung aus der Schweiz trägt eine Stiftung die MSC, in der staatliche und private Akteure verschmelzen – wird hier „Weltpolitik privatisiert“? Das ist kein Betriebsunfall. Es ist das Betriebssystem der modernen Sicherheitsarchitektur.
Die Fassade besteht aus Vokabeln wie „europäische Souveränität“ und „strategische Autonomie“. Beruhigungsworte, die suggerieren: Die Gewählten halten die Hebel der Macht. Doch die materielle Basis dieser Macht – digitale Infrastruktur, Analysetools, Lagebilder – entgleitet dem Staat. Während man auf der Bühne Unabhängigkeit von Washington oder Peking beschwört, laufen im Hintergrund die Server warm, die genau diese Abhängigkeit verfestigen. Es ist die Simulation im Sinne des verstorbenen französischen Medientheoretikers, Philosophen und Soziologen Jean Baudrillard: Das Spektakel verdeckt, dass technologische Pfadabhängigkeiten längst entscheiden. Die Politik inszeniert Handlungsfähigkeit – und ist doch zum Kunden degradiert.
Besonders perfide ist die Unsichtbarkeit. Panzer und Raketen lassen sich zeigen. Unternehmen der digitalen Überwachung arbeiten im Verborgenen. Ihre Produkte sind keine Gegenstände, sondern Prozesse. Sie verändern nicht das Territorium, sondern den Blick der Behörden auf dieses Territorium. Wer das „Lagebild“ definiert, definiert die Realität, auf die der Staat reagiert. Dass ein Unternehmen wie Palantir, verwurzelt im militärisch-industriellen Komplex der USA, als normaler Marktteilnehmer auftritt oder im Umfeld der Konferenz Geschäfte anbahnt, ist der eigentliche Skandal. Hinter diplomatischen Floskeln verbirgt sich die Verschiebung von staatlicher Hoheit hin zur korporativen Dienstleistung, getarnt als „Modernisierung“.
Die offizielle Begründung für US-Überwachungssoftware in deutschen Behörden ist ein Lehrstück technokratischer Euphemismen. Man spricht nicht von Überwachung, nicht von der Auslagerung sensibler Analysen an US-Konzerne, sondern von „Modernisierung“ und „Effizienz“. Die Macht tarnt sich als bürokratische Notwendigkeit. Ein Beispiel: das Staatsministerium Baden-Württemberg. In einer Pressemitteilung feiert es die Palantir-Software unter dem harmlosen Namen VeRA – Verfahren zur polizeilichen Recherche und Analyse – als „neues Instrument“ für Ermittler.
In dieser Lesart ist die Software kein politisches Werkzeug, sondern eine neutrale „Brückentechnologie“, die Datenfluten beherrschbar macht. Die Logik: Die Welt ist komplex, die Daten sind viele, also brauchen wir die leistungsfähigsten Tools – und die kommen im Fall von Palantir aus Denver, USA. Kritische Nachfragen zur Herkunft werden mit Hinweisen auf technische Sicherungen abgewehrt. Ja, das Ministerium betont, die Daten lägen in „gesicherten Rechenzentren“ in Deutschland unter der „alleinigen Hoheit der Polizei“. Diese Rhetorik depolitisiert. Wer Palantir als IT-Beschaffung rahmt, stellt die eigentliche Frage nicht: Wollen wir, dass unsere Polizei mit Software arbeitet, die für asymmetrische Kriegsführung entwickelt wurde?
Die Bundesregierung flankiert das mit Schweigen. Statt einer offenen Debatte erleben wir Abwehrkommunikation. In der Regierungspressekonferenz vom 16. Februar 2026 hieß es, man sei „grundsätzlich sprechfähig“, wolle sich aber „zum Unternehmen Palantir konkret nicht weiter einlassen“. Eine Black Box entsteht – und schaut zugleich immer tiefer ins Leben der Bürger. Die offizielle Erzählung: alles sicher, alles deutsch, alles unter Kontrolle.
In Regierungsstatements, Presseberichten und Firmen-Infos fehlt die Stimme der Überwachten. Algorithmic Policing mit Gotham oder VeRA erzeugt keine sichtbaren Opfer. Keine blauen Flecken, keine Bilder. Die Gewalt ist administrativ und unsichtbar.
Wenn Algorithmen festlegen, wer „Gefährder“ ist oder wo Streifen präventiv auftauchen, geschieht das auf Basis von Korrelationen – für Betroffene kaum nachvollziehbar. Und ihr Schweigen zeigt: Hier wirkt eine Herrschaftstechnik, die sich der individuellen Erfahrung entzieht. Man „spürt“ Palantir nicht – bis die Polizei um 6 Uhr morgens klingelt. Diese Stille ist kein Recherchefehler, sondern Merkmal der digitalen Überwachung. Die Macht agiert lautlos. Die Unterworfenen wissen oft nicht einmal, dass sie unterworfen sind – bis Folgen eintreten.
Wer verstehen will, was da implementiert wird, muss die Glanzbroschüren beiseitelegen und die Herkunft betrachten. Palantir ist kein normales Start-up mit „guter“ Datenbanksoftware. Es ist ein Kind des amerikanischen Sicherheitsapparats. Der Tagesspiegel schreibt in „Glaskugel der Geheimdienste“: groß geworden mit CIA-Aufträgen, Pentagon-Geldern; im Einsatz bei CIA, FBI, NSA, Pentagon, Marines, Air Force. Diese Herkunft ist der genetische Code der Software. Entwickelt, um Aufständische im Irak zu tracken und Terroristen global zu jagen, folgt sie der Logik Feinderkennung, Prävention durch totale Information, militärische Gefahrenabwehr.
Diese Logik sickert nun in den zivilen Polizeialltag in Deutschland. Die Beschaffungsvorgänge zeigen, wie tief die Technologie bereits sitzt, teils vorbei an klassischen Kontrollen. Die hessische Polizei zahlte laut Tagesspiegel für Gotham über 600.000 Euro; der Auftrag ging „ohne Ausschreibung“ an Palantir. Ein sicherheitskritischer Auftrag an einen US-Konzern – ohne Wettbewerb. Das deutet auf Einflussnahme und erstaunliche Willfährigkeit der Behörden. Kein transparenter, demokratischer Prozess brachte Palantir in deutsche Präsidien, sondern Lobbyismus und technokratische Verführung.
Und das sind keine Einzelfälle. Laut n-tv soll die Polizei im gesamten Südwesten, also auch in Baden-Württemberg, mit Palantir-Software arbeiten. Ein flächendeckender Rollout. Auch der Bund plant Ähnliches. netzpolitik.org warnt: Das „Sicherheitspaket“ will dem BKA und der Bundespolizei ähnliche Befugnisse zur biometrischen Analyse und Datenfusion geben. Das Bild ist klar: Unter dem Radar läuft ein technologischer Rüstungstransfer. US-Aufklärungstechnik wird zum Werkzeug deutscher Innenpolitik. Die „Glaskugel“ steht nun auf den Schreibtischen deutscher Beamter, befüllt mit Algorithmen aus Denver, Palo Alto und Langley.
Hier liegt der fundamentale Widerspruch. In Sonntagsreden – auf der MSC, in Koalitionsverträgen – beschwört man „digitale Souveränität“, Unabhängigkeit von China und den USA. In der Praxis geschieht das Gegenteil. Das ist keine kleine Unschärfe. Es ist eine systemische Lüge. Das Hauptargument der Befürworter – Daten lägen sicher auf deutschen Servern – zerschellt an US-Recht. netzpolitik.org verweist auf den Cloud Act. Er erlaubt amerikanischen Behörden Zugriff auf Daten von US-Firmen, auch wenn sie im Ausland liegen.
Heißt: Egal, ob der Server in Stuttgart, Wiesbaden oder Frankfurt steht. Solange eine US-Firma wie Palantir lizenziert, wartet oder aktualisiert, existiert ein rechtlicher und technischer Durchgriff. Die Behauptung der Landesregierung Baden-Württemberg, man habe „alleinige Hoheit“ über die Daten, ist vor dem Cloud Act bestenfalls naiv, schlimmstenfalls Irreführung. Die behauptete Souveränität existiert faktisch nicht. Das Verhalten der Bundesregierung bestätigt den Widerspruch. Das Schweigen auf der Regierungspressekonferenz vom 16. Februar ist Eingeständnis. In Berlin weiß man, dass man eine Abhängigkeit einkauft, die man politisch ablehnt. Man kauft „Lagebilder“ aus Amerika, weil man keine eigenen Alternativen hat, und verkauft den Offenbarungseid als „internationale Zusammenarbeit“. Der Bruch verläuft zwischen dem Anspruch, Europa zu gestalten, und der Realität, digitaler Vasall zu werden, der Lizenzen bezahlt und hofft, die NSA schaue weg.
Die Mechanik dahinter besteht nicht nur im Datenabfluss, sondern ebenso in einer strukturellen Bindung – genannt „Vendor Lock-in“. Wenn eine Polizei ihre Prozesse, Datenstrukturen und Routinen auf Gotham oder VeRA umstellt, gibt es kaum ein Zurück. Wer einmal unterschreibt, bleibt Kunde. Mit jedem Jahr steigen die Ausstiegskosten – finanziell und organisatorisch.
Palantir verkauft nicht nur ein Programm. Palantir verkauft die Infrastruktur der Wahrnehmung. Wenn deutsche Beamte verlernen, ohne US-Algorithmen Zusammenhänge zu erkennen, wird Abhängigkeit total. Bindung erzeugt Macht. Die Vergabe „ohne Ausschreibung“ in Hessen illustriert zudem, wie diese Bindung Marktprinzipien aushebelt. Wenn ein Anbieter so dominant ist oder als alternativlos gilt, wird Vergaberecht ignoriert. Dann droht ein Monopol – im sensibelsten Feld des Staates.
Zugleich wirkt die Software als Trojanisches Pferd für eine bestimmte Polizeiarbeit. Algorithmen sind nie neutral. Sie tragen Annahmen und Werte ihrer Schöpfer. Eine für Terror- und Aufstandsbekämpfung designte Software rahmt soziale Probleme als Sicherheitsrisiken. Es wirkt doppelt: technische und ökonomische Fesselung durch Lizenzen, Updates, Support – und ideologische Infektion der Praxis durch die Logik des Codes. Wir importieren nicht nur Code. Wir importieren ein US-Sicherheitsverständnis, oft im Widerspruch zu europäischen Rechtstraditionen.
Das Ergebnis ist düster für die digitale Souveränität Europas. Auf Bühnen wie der MSC beschwört man Unabhängigkeit. In Amtsstuben vollzieht sich die stille Kapitulation. Die Präsenz von Alex Karp, Mitgründer und CEO von Palantir Technologies, bei früheren Treffen mit Ursula von der Leyen und die bestätigten Verträge in Hessen und Baden-Württemberg wiegen schwerer als jedes Sponsorenlogo.
Wir erleben die Diskrepanz von Sein und Schein. Politik simuliert Handlungsfähigkeit, während sie die Exekutiv-Infrastruktur an einen Akteur auslagert, der eng mit US-Geheimdiensten verwoben ist. Warnungen vor dem Cloud Act und vor der Aushöhlung von Grundrechten verhallen – übertönt von technokratischen Phrasen der „Brückentechnologie“. Europa redet von Unabhängigkeit und klickt auf „Accept Terms“. Wir lizenzieren unsere eigene Überwachung, bezahlen mit Steuergeld und Souveränität. Die „Glaskugel“, in die unsere Sicherheitsbehörden blicken, gehört uns nicht. Und wem die Glaskugel gehört, der bestimmt, was wir sehen – und was wir übersehen. Das wirft Fragen auf. Sind das Bedingungen, die wir akzeptieren wollen? Lässt sich unter dem Etikett nationale Sicherheit fast alles rechtfertigen?
Der Einwand ist berechtigt: „Nationale Sicherheit“ gilt oft als Joker. Auf der Regierungspressekonferenz vom 16. Februar unerwähnt blieb, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits am 16. Februar 2023 (Az. 1 BvR 1547/19 u. a.) klare, strenge Grenzen gezogen hat – und diese bezogen sich direkt auf Software wie Palantir (HessenData). Das Urteil zieht verfassungsrechtliche Bremsen. Es erklärte die damaligen Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig – die Hürden für den Einsatz waren zu niedrig – und begründete die Entscheidung mit fünf wichtigen Punkten:
Eingriffstiefe: Die automatisierte Datenanalyse greift tief ein. Sie verknüpft unbegrenzt Datenbestände, erstellt Persönlichkeitsprofile („Profiling“) – weit über den ursprünglichen Zweck hinaus. Daten-Fishing im Trüben ist unzulässig. Eine anlasslose Auswertung zur bloßen Vorsorge oder zur Identifizierung von Verdächtigen ohne konkreten Anhaltspunkt verstößt gegen die Verfassung.
Eingriffsschwelle: Kein Einsatz ohne konkrete, konkretisierte Gefahr. Nationale Sicherheit als pauschale Begründung reicht nicht.
Gewichtige Rechtsgüter: Zulässig ist der Einsatz nur zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter – Leib, Leben oder Bestand und Sicherheit des Staates.
Tatsächliche Anhaltspunkte: Es müssen konkrete Tatsachen auf eine bevorstehende Straftat hinweisen. Bauchgefühl – auch das der Software – und vage Vermutungen genügen nicht.
Zweckbindung und Trennung der Befugnisse: Die Polizei darf Daten nicht beliebig in einen Topf werfen. Informationen aus besonders geschützten Quellen – Wohnraumüberwachung, Telekommunikation – dürfen nicht ohne Weiteres in allgemeine Analyseplattformen fließen, wenn sie zu einem anderen Zweck erhoben wurden.
Der Gesetzgeber muss festlegen, welche Methoden die Software anwenden darf. Das darf weder dem IT-Dienstleister (wie Palantir) noch allein der Polizei überlassen bleiben. Transparenz und Kontrolle sind Pflicht. Hinzu kommt die geopolitische Dimension: Vor Gericht wurde kritisiert, dass der US Cloud Act theoretisch US-Behörden Zugriff auf Daten verschaffen kann, die mit US-Software verarbeitet werden – auch bei Hosting in Deutschland. Das BVerfG fordert deshalb eine „beherrschbare“ Technik. Wenn die Polizei nicht mehr versteht, wie ein Algorithmus zu Ergebnissen kommt (Black Box), ist das rechtlich hochproblematisch.
Trotz des Urteils versuchen Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, für Palantirs Analyseplattform VeRA neue Gesetze zu schaffen, begründet mit dem Kampf gegen Terrorismus und dem Argument, dass laut Gericht „eine verfassungsgemäße Ausgestaltung“ zur Nutzung der Software „aber möglich sei“. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat bereits neue Verfassungsbeschwerden eingelegt, etwa gegen das bayerische Data-Mining. Der Vorwurf: Auch diese Regeln verfehlen die strengen Vorgaben aus Karlsruhe. Als Fazit bleibt: Die Regierung duckt sich weg und die Polizei kauft ein. Der Bürger wird mit immer neuen Gesetzen gläsern und die Souveränität scheint nur noch ein Wort für Sonntagsreden. Die Wahrheit steht in den Lizenzverträgen: Wir sind nicht der Kunde, wir sind das Produkt.
Wie sagte Guido Westerwelle einst:
Die Freiheit stirbt nicht mit einem Knall, sie stirbt langsam. Stück für Stück.
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Bastian Alexander Werner hat am Kompaktkurs Journalismus an der Freien Akademie für Medien & Journalismus teilgenommen.
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