Sohn Georg kam in den USA zur Welt, ausgetragen von einer Leihmutter. In Deutschland ist das verboten. Wer das Verbot nicht mag, bucht einen Flug: fünf- bis sechsstellig, dann klappt es auch mit dem Kind. Spahn hat gebucht. Wer das Geld nicht hat, muss sich an die Gesetze halten.
Das eigentliche Geschäft beginnt vor der Geburt. Eine Frau trägt die Risiken einer Schwangerschaft, nicht weil sie sich ein Kind wünscht, sondern weil das Honorar stimmt. Entwickelt sie unterwegs eine Bindung und will das Baby behalten, hat sie Pech. Ganz einfach, heißt es dann, es gibt einen Vertrag. Als wäre ein Vertrag je auf ihrer Seite gewesen.
Denn über den Inhalt dieser Verträge spricht man ungern, und das aus gutem Grund. Sie schützen nicht die Leihmutter, sie sichern die Besteller gegen sie ab. Geregelt wird alles: Wie viele Embryonen eingesetzt werden, ob abgetrieben wird, wenn das Kind das falsche Geschlecht hat oder behindert ist, was die Frau isst, welche Spritzen sie sich setzt, wohin sie reist, mit wem sie schläft. Am Ende unterschreibt sie noch, dass sie schweigt. Es ist Leibeigenschaft mit Wohnrecht – und selbst das wird gestrichen, wenn man die Frau lieber ein paar Monate in einer überwachten Wohnung parkt.
Immerhin gibt es Qualitätsstufen, jedenfalls auf dem Papier. In den USA bekommt die Frau die dickste Vertragsmappe und die beste Rechtssicherheit; sie weiß wenigstens, was man ihr abkauft. In Mexiko reichen sechs, sieben Seiten, die niemand erklärt. Man nennt das Aufklärung. Gemeint ist Entrechtung mit Unterschrift.
Bild: Frauen protestieren 2025 in Madrid gegen Leihmutterschaft, gekleidet wie die Mägde in der Serie The Handmaid's Tale (Montserrat Boix, CC BY 4.0)
Aussteigen? Theoretisch jederzeit. Praktisch heißt Aussteigen Vertragsbruch, und Vertragsbruch heißt zahlen. Ein Kind aus den USA kostet im Schnitt 120.000 bis 150.000 Dollar. Die Leihmutter selbst sieht davon nur einen Teil, das große Geld kassieren Agenturen, Ärzte, Labore, Anwälte. Steigt sie aus, soll sie zurückzahlen, was schon verbrannt ist. Aus dem Geschäft, das sie ruinieren würde, kommt sie nur mit einer Rechnung wieder heraus, die sie nie begleichen kann.
Wie „human“ das endet, führt gerade Kanada vor. Dort verklagen Besteller-Eltern ihre frühere Leihmutter. Diagnose beim Ungeborenen in der 22. Woche: eine Lippenspalte, dazu eine mögliche Gaumenspalte und ein kleiner Herzfehler. Die Besteller verlangten einen Abbruch, die Frau weigerte sich, das Kind lebt und ist heute zwei Jahre alt. Die Besteller haben das Kind – und schicken ihr trotzdem eine Forderung über rund 600.000 kanadische Dollar hinterher, gewissermaßen für die Lieferung von mangelhafter Ware. Zurück bleibt eine Frau mit ruiniertem Körper, ruinierter Seele und einem Anwalt am Hals.
Das ist kein Einzelfall, nur der jüngste. 2014 ging die Geschichte des kleinen Gammy um die Welt: Ein australisches Paar hatte in Thailand von Zwillingen das gesunde Mädchen mitgenommen und den Jungen zurückgelassen – Gammy, mit Downsyndrom und einem Herzfehler. Abtreiben hatte die Leihmutter ihn nicht gewollt. Man nahm die Ware, die der Bestellung entsprach, und ließ die andere liegen. Ob dem Mädchen je jemand von dem zurückgelassenen Bruder erzählt hat?
Und manchmal kommt der Besteller gar nicht. Als 2022 in der Ukraine auch offiziell Krieg war, warteten in einem Kiewer Bunker rund 30 Neugeborene auf Eltern, die nicht anreisen konnten oder wollten, versorgt von elf überforderten Betreuerinnen, während draußen die Raketen fielen. Ein Vater sagte einem Reporter, sein Baby liege in einem Bunker in Kiew und er komme nicht hin.
Was in keinem Vertrag steht, sind die Folgeschäden. Erleidet die Frau während der Schwangerschaft gesundheitliche Schäden, ist sie meist nicht mehr versichert und niemand fühlt sich zuständig. Sittenwidrig wäre das juristische Wort.
Und das Kind? Wird der Frau nach der Geburt weggenommen, in deren Körper es neun Monate lag. Die Fragen nach Herkunft und Zugehörigkeit kommen später, pünktlich. Dass die Eizelle bewusst nicht von der Austragenden stammt, ist kein Zufall, sondern juristische Vorsorge: Wäre sie die genetische Mutter, müsste jemand erklären, mit welchem Recht man ihr das Kind abnimmt.
In manchen Ländern bekommt die Frau ihr Geld erst, wenn das Kind übergeben ist – Erfolgsprämie, damit sie unterwegs nicht auf falsche Ideen kommt. Die aufgeflogene Klinik im kretischen Chania hat das Modell perfektioniert: Frauen aus Bulgarien, der Ukraine, Moldau, viele von ihnen Romnja, eingeflogen und ausgebeutet, 200 bis 600 Euro Lohn, während ein Baby für rund 120.000 Euro verkauft wurde. Fremdes Land, fremde Sprache, ständige Kontrolle. Die Logik dahinter ist so schlicht wie zynisch: Bezahlt wird nach Übergabe, und das Geld brauchen diese Frauen alle.
Bild: Grace Hoyt mit Ehemann Austin bei der Geburt im November 2017 in Great Falls, Montana. Grace Hoyt war Leihmutter für Gabby und Rex Baird. Gabby war bei der Entbindung dabei (Staff Sgt. Delia Martinez, Public Domain, via Wikimedia Commons).
Dann wäre da noch die Rechenkunst der Branche. Künstliche Befruchtung führt nicht nur in gut einem Fünftel der Fälle zur Geburt – bei fremdem Erbgut wehrt sich der Körper zusätzlich. Also pflanzt man mehr Embryonen ein, als bestellt sind. Und wenn ausnahmsweise alle bleiben, hat man zu viele Kinder für einen Auftrag. Reduktion heißt das dann, im Fachjargon Fetozid. Eine Spritze ins Herz, das tote Kind wird weiter mitgetragen, weil ein Abbruch die lebenden gefährden würde. Alles vertraglich vereinbart, versteht sich.
Nun zu Spahn, der das alles einmal besser wusste. 2015 schrieb er im Magazin GQ, als schwuler Mann und Christ könne er sich mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs nur schwer anfreunden. Später wurde er Gesundheitsminister und sein Haus hielt fest am Verbot, im Namen des Kindswohls. Im Februar 2026, wenige Monate vor der eigenen Vaterschaft, stimmte er auf dem CDU-Parteitag einem Antrag gegen Leihmutterschaft zu. Da war Spahns Leihmutter bereits schwanger. Es gibt Überzeugungen, die halten genau so lange, bis sie einem persönlich in die Quere kommen.
Am 18. Juli 2026 trat er als Unionsfraktionschef zurück, Kanzler Merz nannte den Schritt unvermeidlich. Sein Rücktritt ändert nichts an den Verträgen, um die es eigentlich geht. In der Corona-Krise prägte Spahn den Satz „Wir werden uns noch viel zu verzeihen haben“. Er meinte die Corona-Politik. Bei einer Leihmutter, die in einem überwachten Apartment ein Kind austrägt, das die Besteller am Ende verklagen oder gar nicht erst abholen, könnte das Verzeihen diesmal an seine Grenze kommen.
Bastian Alexander Werner hat am Kompaktkurs Journalismus an der Freien Akademie für Medien & Journalismus teilgenommen.
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