0f16d9e7c55c28e654f931a3854f74a2
Artikel | 03.05.2023
Beschwerde beim Presserat
Vor Gericht, sagen viele Anwälte, braucht man es gegen die Süddeutsche Zeitung gar nicht erst versuchen. Deshalb ein Schreiben an die Selbstkontrolle.
Text: Michael Meyen
 
 

Ich dokumentiere hier einen Brief, den ich am 2. Mai nach Berlin geschickt habe – an den Deutschen Presserat, der auf seiner Webseite über sich selbst sagt: "Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse." Über den "Fall" selbst kann man sich entweder hier informieren oder zum Beispiel bei Studenten stehen auf.

1) Gegenstand

Diese Beschwerde bezieht sich auf folgende vier Artikel, die zwischen dem 31. März und dem 19. April 2023 in der Süddeutschen Zeitung erschienen sind:

  • Uni-Professor gibt „Querdenker“-Zeitung heraus (31. März, Sebastian Krass)
  • Professor Meyen: Ein Fall für den Verfassungsschutz (1. April, Sebastian Krass)
  • Der Quark (1. April, Moritz Baumstieger)
  • Die Realitäten des Professor Meyen (19. April, Moritz Baumstieger)

2) Beschwerdegrund

Die genannten Artikel verstoßen gegen die Pressekodex-Ziffern 1, 2, 4, 9 und 13. Ich werde ausführen, welcher Artikel gegen welche Ziffer(n) verstößt. Insgesamt betrachte ich die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über meine Person in besagtem Zeitraum als eine Kampagne, die darauf gerichtet war, meine akademische Reputation zu beschädigen. Um dies herausarbeiten zu können, ist es zunächst nötig, den Hintergrund zu skizzieren. Anschließend gehe ich auf die vier Artikel ein. Es gab zwei weitere Beiträge aus dem gleichen thematischen Kontext, die ich hier auslasse: einen Kommentar von Moritz Baumstieger („Die Freiheit, schräges Zeug zu erzählen“, 31. März) sowie einen Artikel vom 3. April (Sebastian Krass), der meldet, dass sich meine Institutskollegen von mir distanzieren, und die anderen Artikel inhaltlich wiederholt.

3) Tatsachen / Hintergrund

Ich bin seit 2002 Professor am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München und habe mir seitdem überdurchschnittlich viel wissenschafliches Kapital erarbeitet. Dafür stehen unter anderem gut drei Dutzend Bücher, die ich geschrieben oder herausgegeben habe, zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren und drei große interdisziplinäre Forschungsverbünde, die ich als Sprecher geleitet habe.

In den fraglichen Artikeln geht es um meine Zusammenarbeit mit der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW), die seit dem Frühjahr 2020 erscheint, meist kostenlos verteilt und zu einem geringen Anteil auch verkauft wird (etwa über Jahresabos). In den Ausgaben 126 und 127 (erschienen am 25. März und am 1. April 2023) nennt mich diese Zeitung auf der Titelseite als Mitherausgeber. Die genaue Formulierung im Kopf lautet: „Herausgegeben von Anselm Lenz, Hendrik Sodenkamp, Michael Meyen mit Giorgio Agamben“ (wie alle Ausgaben der Zeitung im Internet abrufbar). Sodenkamp & Lenz sind Inhaber des gleichnamigen Verlages, der die Zeitung herausgibt, und werden im Impresum als Chefredakteure genannt und als V.i.S.d.P. Agamben ist ein italienischer Philosoph. Es gibt ein kurzes Video vom 17. März 2023, in dem mich Lenz und Sodenkamp als Mitherausgeber begrüßen. Ich sage dort in ein paar Sätzen, warum Gedrucktes auch und gerade im Digitalzeitalter wichtig ist.

4) Uni-Professor gibt „Querdenker“-Zeitung heraus (31. März, Sebastian Krass)

Die Unterzeile dieses Artikels sagt: „Lehrstuhlinhaber Michael Meyen engagiert sich bei einem Organ der radikalen Coronaleugner-Szene. Schon in der Vergangenheit löste seine publizistische Tätigkeit Kritik aus“.

Ich verzichte hier darauf, mich über die Formulierung „radikale Coronaleugner-Szene“ (taucht auch im Text auf) zu beschweren. Nach meinem Kenntnisstand „leugnet“ der DW das Virus nicht und kann folglich auch nicht zu einer entsprechenden „Szene“ (ein abwertender Begriff) gehören. Wichtiger sind an dieser Stelle drei andere Punkte:

  • Sebastian Krass verwendet zweieinhalb der sechs Spalten für die Vergangenheit des DW und für einen der beiden Verantwortlichen (Anselm Lenz, im Zusammenhang mit einem Strafbefehl). Dabei werden aus 125 Ausgaben, mit denen ich nichts zu tun hate, einige wenige Zitate sowie ein Autor (Götz Kubitschek) genannt, der offenbar im DW einen Text veröffentlich hat. Krass weiß, dass ich dafür nicht verantwortlich bin, und weiß auch (ersichtlich aus der oben in Punkt 2 skizzierten Konstellation), dass ich selbst für die Inhalte in Ausgabe 126, die mich als Herausgeber nennt, allenfalls symbolische Verantwortung trage. Damit verstoßen seine Ausführungen gegen Ziffer 9 des Pressekodex (Schutz der Ehre, unangemessene Darstellung). Das gilt auch für die folgenden Passagen, in denen Sebastian Krass sich selbst zitiert und wie schon im Mai 2020 (ebenfalls in der SZ) einen Beitrag kritisiert, den einer meiner Mitarbeiter in einem meiner Blogs veröffentlicht hat („Was ich von Ken Jebsen gelernt habe“).
  • Ebenfalls gegen Ziffer 9 verstößt der Absatz, der sich mit meiner Klage gegen die Grüne Jugend München beschäftigt (Spalte 4). In diesem Gerichtsverfahren habe ich mich erfolgreich gegen einen Onlinebeitrag gewehrt, der in der Überschrift von einem „Antisemitismusproblem“ an der LMU sprach und meinen Namen nannte. Krass erwähnt diesen Prozess erkennbar nur, um neben Schlagworten wie „Neue Rechte“ (Kubitschek) und „Verschwörungsideologe“ (Jebsen) auch die Formel „Unterstützer verschiedener antisemitischer Bewegungen“ platzieren und mich so in einen entsprechenden Kontext stellen zu können.
  • Am Schluss des Beitrags wird Sebastian Krass vom Berichterstatter zum Akteur und verstößt dabei gegen die Ziffern 1 („wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“), 2 („Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen“) und 13 (Unschuldsvermutung) des Pressekodex. Krass konstruiert hier einen Konflikt zwischen Minister und Universität, den es so in der Wirklichkeit und auch in der Berichterstattung der SZ überhaupt nicht gegeben hat. LMU-Präsident Bernd Huber wird von der Zeitung mit einem Satz zitiert, der mir Meinungsfreiheit zugesteht, und Markus Blume, der Minister, mit einer Aussage zur Wissenschaftsfreiheit und ihren Grenzen, die eine allgemein akzeptierte Beschreibung der Verfassungswirklichkeit liefert (kein Platz für extremistisches Gedankengut an bayerischen Universitäten). Sebastian Krass macht daraus: „Es sind Worte, die als Ansage an LMU-Chef Huber zu verstehen sind, mehr gegen Meyen zu unternehmen als bisher.“

Zusammengefasst: SZ-Autor Krass erzeugt hier Handlungsdruck, indem er den DW und meine Tätigkeiten in die Ecke „Extremismus“ stellt. Diesem Ziel dienen auch die beiden Sätze, die er aus einem Artikel herauszieht, den ich vor zwei Jahren für den DW geschrieben habe. Besagter Text behandelt Dinge, die ich in zahlreichen empirischen Forschungsprojekten herausgearbeitet habe. Die Gefahr eines „Cyber-9/11“ etwa wird unter anderer Begrifflichkeit spätestens seit dem Februar 2022 (aber auch schon vorher, Stichwort: US-Wahlen) mit Blick auf Russland landauf, landab diskutiert.

5) Professor Meyen: Ein Fall für den Verfassungsschutz (1. April, Sebastian Krass)

Nur einen Tag später meldet die Süddeutsche Zeitung Vollzug. Unterzeile: „Wegen seines Engagements bei einer ‚Querdenker‘-Zeitung lässt die Ludwig-Maximilians-Universität mögliches Fehlverhalten prüfen“. Dazu gibt es ein Foto von mir, das mir gehört und mit der Quellenangabe „privat“ ohne meine Erlaubnis abgedruckt wurde. Ich weiß, dass sich die Redaktion hier auf ein „öffentliches Interesse“ berufen wird, möchte aber trotzdem darauf verweisen, dass sie dieses Interesse am Vortag durch entsprechendes Framing und eine überdimensionale Aufmachung (sechs Spalten) selbst erzeugt hat.

Wichtiger: Die Überschrift entspricht weder den Tatsachen noch den Mitteilungen aus Universität und Ministerium, die Sebastian Krass zitiert. Noch einmal anders formuliert: Die SZ liefert keinen Beleg für die Behauptung, ich als Person („Professor Meyen“) sei „ein Fall für den Verfassungsschutz“. Präsident Bernd Huber hat mir am 3. April in einem persönlichen Gespräch in Anwesenheit des Dekans, Klaus H. Goetz, mitgeteilt, dass die LMU das Landesamt für Verfassungsschutz um Auskunft in Sachen DW gebeten habe. Wenn dort gegen die Wochenzeitung etwas vorliege, dann, so Huber, werde er mir die Nennung als Herausgeber verbieten. Man muss dazu wissen, dass Universitätsprofessoren keine Vorgesetzten im üblichen Sinn haben und (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) lediglich dem Rektor oder dem Minister unterstehen.

Das heißt: Nicht Professor Meyen ist (möglicherweise) ein „Fall für den Verfassungsschutz“, sondern allenfalls der DW, wobei auch hier die Unschuldsvermutung gelten sollte. Sebastian Krass verwendet fast einen Absatz, um zu schreiben, dass gegen die Zeitung und ihre Macher nichts vorliegt („nicht offiziell bekannt“, keine „Namen“ in den VS-Berichten), und um (wie am Vortag) Handlungsdruck zu erzeugen: „Möglicherweise kann der bayerische Verfassungsschutz hierzu weitergehende Informationen besorgen“.

Auch die Zitate einer LMU-Sprecherin, auf die sich Krass beruft, bieten keinerlei Basis für Überschrift und Unterzeile. Dort heißt es lediglich allgemein, dass die LMU bei „dienstlichem Fehlverhalten“ von Beamten zuständig sei (eine Allerweltsaussage, die nichts mit mir zu tun hat) und dass sich die Universität „im vorliegenden Fall“ (wie gesagt: laut Präsident Huber der DW) an den Verfassungsschutz gewandt habe.

Wie am Vortag greift Sebastian Krass aus 125 DW-Ausgaben einige wenige Zitate heraus, die er skandalisieren kann, und verweist auf den Jebsen-Blogbeitrag von einem meiner Mitarbeiter von 2020. Außerdem diskutiert er „die Hürden für dienstrechtliche Schritte gegen Lehrstuhlinhaber“ und verweist auf anonyme Kritiker am Institut. Über meine wissenschaftliche Arbeit kann sich der Leser nicht einmal ansatzweise ein Bild machen. Das ist wichtig, weil am Schluss auf einen Meinungsbeitrag verwiesen wird, der genau diese Arbeit zum Gegenstand hat (siehe Punkt 6).

Zusammengefasst: Der Beitrag verstößt vor allem durch seine Überschrift gegen Ziffer 1 des Pressekodex (Achtung vor der Wahrheit). Die Kombination von Überschrift und Text verstößt außerdem gegen die Ziffern 9 („unangemessene Darstellung“ – Ehre) und 13 („Unschuldsvermutung“, „frei von Vorurteilen“). Da der Text mit einem Porträtfoto illustriert war, lässt sich auch über einen Verstoß gegen Ziffer 8 (Persönlichkeitsschutz) diskutieren.

6) Der Quark (1. April, Moritz Baumstieger)

Dieser Text ist auf der Seite „Meinung“ erschienen und deshalb anders einzuordnen als die anderen drei Beiträge, auf die sich diese Beschwerde bezieht. Es gab für mich zwei Gründe, den Text trotzdem aufzunehmen. Zum einen schafft sich der Autor hier selbst einen Anlass, über den er dann am 19. April berichten kann (siehe Punkt 7). Er vermutet, dass in meiner ersten Vorlesung im Sommersemester „Verfassungsschützer sitzen“ werden, und fordert „Studierende und Lehrende“ auf, etwas gegen diese Vorlesung zu unternehmen oder ihr wenigstens fernzubleiben. Es gibt keinerlei Interesse der Öffentlichkeit, die es rechtfertigt, Titel und Datum der Veranstaltung zu nennen. Mit der Unterstellung, der Verfassungsschutz könnte sich für diese Vorlesung oder meine Schriften interessieren, untermauert er zugleich die Falschbehauptung, die die Überschrift von Sebastian Krass transportiert (siehe Punkt 5). Damit verstößt der Beitrag gegen die Ziffern 1 (Achtung vor der Wahrheit) und 13 (Unschuldsvermutung) des Pressekodex.

Zum anderen hat der Leser keine Möglichkeit, das harsche Werturteil nachzuvollziehen, das Moritz Baumstieger sowohl in der Überschrift („Der Quark“) als auch im Text über meine wissenschaftliche Arbeit fällt („schräge Thesen“, „Fragwürdiges“, „Radikalisierung“; schon am 31. März: „schräges Zeug“). Jenseits von Kontaktschuldbegriffen wie „Neue Rechte“ gibt es keine „Argumente“. Da dies auch für die beiden Artikel von Sebastian Krass gilt (vergleiche die Punkte 4 und 5), verstößt dieser Beitrag auch gegen Ziffer 9 des Pressekodex („Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“).

7) Die Realitäten des Professor Meyen (19. April, Moritz Baumstieger)

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Bericht über die Vorlesung, die der Autor am 1. April beworben hat. Vorlesungen sind hochschulöffentlich. Das heißt: Sie sind frei zugänglich für eingeschriebene Studenten sowie für Gasthörer, die sich zum Beispiel im Seniorenstudium angemeldet haben. Ausnahmen kann es nur geben, wenn sie mit dem Veranstaltungsleiter abgesprochen sind (etwa, wenn eine Studentin ihren Partner mitbringt). Moritz Baumstieger hat weder vorher noch hinterher mit mir gesprochen. Das wäre leicht möglich gewesen, weil es sich um eine Vorlesung aus dem Bereich „Special Interest“ handelt (etwas mehr als 30 eingeschriebene Teilnehmer). Damit hat er gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen („unlautere Methoden“ bei der Recherche). Richtlinie 4.1 sagt gleich im ersten Satz: „Journalisten geben sich grundsätzlich zu erkennen.“

Die Vorlesung war um 13.45 Uhr zu Ende. Um 14.07 Uhr bekam ich folgende Mail von Baumstieger: „Lieber Herr Professor Meyen, Moritz Baumstieger hier von der SZ – ich habe mir eben Ihre Vorlesung am IfKW angehört und schreibe einen kleinen Text dazu für die SZ. Dafür hätte eine kurze Nachfrage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, war die Herausgeberschaft beim ‚Demokratischen Widerstand‘ nur für zwei Ausgaben und ruht jetzt oder ist beendet, stimmt das so? Über eine kurze Antwort würde ich mich freu-en.“

Antworten konnte ich nicht, da ich von 14 bis 18 Uhr in einem Seminar war. Im Teaser von Baumstiegers Text, der um 17.29 Uhr online war und am nächsten Tag in der SZ gedruckt wurde, bin ich „Herausgeber einer Querdenker-Zeitung“. In einer Zwischenüberschrift steht: „Ob er mittlerweile sein Amt bei der Publikation aufgegeben hat, verrät er nicht.“ Weiter hinten ist dann zu lesen, dass der Professor „gar nicht“ wisse, „ob er auf der neuesten Ausgabe noch als Herausgeber steht“.

Ich habe mit Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp am 3. April vereinbart, die entsprechende Verbindung zu lösen, dies am 6. April dem Präsidenten der LMU mitgeteilt und das auch der im Beitrag zitierten Studentin im Hörsaal gesagt. Moritz Baumstieger hat das gehört. Einen anderen Schluss lässt seine Mail nicht zu. Dass er trotzdem etwas anderes behauptet, verstößt gegen Ziffer 1 des Pressekodex. Selbst wenn er sich nicht sicher gewesen sein sollte (seine Mail sagt etwas anderes), wäre es ein Leichtes gewesen, die DW-Ausgaben 128 oder 129 im Netz aufzurufen. Man kann die Veränderung dort nicht nur im Kopf und im Impressum nachvollziehen, sondern auch im Textteil. Damit verstößt der Beitrag auch gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt, Recherche).

Ich verzichte an dieser Stelle darauf, das Framing in diesem Beitrag zu sezieren (Ziffer 9: Schutz der Ehre) oder zu fragen, ob es mit journalistischer Ethik vereinbar ist, über etwas zu „berichten“, was nicht passiert, aber offenbar von Moritz Baumstieger gewünscht wird (Studentenproteste, Verfassungsschützer in meiner Vorlesung). Ich habe diesen Beitrag mit den Teilnehmern in der nächsten Sitzung am 25. April genauso diskutiert wie das Eindringen eines Journalisten in die Hochschulöffentlichkeit, der selbst vor Wortmeldungen einer Studentin nicht Halt macht. Nur so viel: Dem „Ansehen der Presse“ (Pressekodex: Präambel) und des Berufsstandes ist mit dem Beitrag von Moritz Baumstieger ein Bärendienst erwiesen worden.

Zusammengefasst zu Punkt 7: Der Beitrag verstößt gegen die Ziffern 1, 2 und 4 des Pressekodex und würde auch bei Ziffer 9 einer näheren Prüfung nicht standhalten.

Bildquellen: Gerd Altmann, Pixabay