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Essay | 24.02.2026
Falsche Frage vor Gericht
Wer urteilt hier über wen und über was? Zur Veranstaltung „Prozess gegen Deutschland“ mit Harald Martenstein, Milo Rau und Herta Däubler-Gmelin.
Text: Ulrich Gausmann
 
 

Vom 13. bis 15. Februar inszenierte der Schweizer Regisseur Milo Rau am Hamburger Thalia Theater ein dreitägiges theatrales Tribunal unter dem Titel „Prozess gegen Deutschland“. Die Bühne wurde zum Gerichtssaal umgebaut, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) übernahm die Rolle der Vorsitzenden Richterin, rund dreißig Experten, Journalisten, Historiker und politische Akteure beiderlei Geschlechts aus dem gesamten Spektrum wurden als Zeugen und Sachverständige geladen. Die zentrale Frage: Soll die AfD verboten werden?

Das Format hat eine eigene Tradition, die Milo Rau in den letzten fünfzehn Jahren mit den „Moskauer Prozessen“, dem „Kongo-Tribunal“ und ähnlichen Formaten als ein Instrument entwickelt hat, das politische Realität durch Simulation befragbar macht — eine Methode, die an Brechts Lehrstücke erinnert und zugleich den Dokumentarismus von Peter Weiss aufnimmt. Die Absicht ist legitim: das, was in Parlamenten und Gerichten nicht verhandelt wird, auf einer Bühne verhandelbar zu machen.

Aber das Hamburger Projekt scheitert an einer grundlegenden Schwäche, die durch das Ergebnis nicht verdeckt wird: Es stellt die falsche Frage ins Zentrum. Und so produziert auch die richtige Antwort das falsche Bild. Das Verbot einer Partei, die Symptom ist, löst die Krankheit nicht. Es verlagert sie.

Bildbeschreibung Bild: Milo Rau 2025 im Wiener Burgtheater (Foto: Bernhard Holub, CC BY-SA 4.0)

Springer-Journalist mit Schein-Analytik

Harald Martensteins Plädoyer gegen ein AfD-Verbot ist das einzige Element der Veranstaltung, das viral ging — millionenfach geteilt und von Junge Freiheit über Apollo News bis Cicero als „Jahrhundertrede“ gefeiert. Das ist für sich genommen kein Argument gegen seinen Inhalt, aber ein Indiz für seine Funktion.

Martensteins Kernthesen sind formal kohärent: Ein Verbot einer Partei, die zwischen 20 und 40 Prozent Wähleranteil hat, sei „das Ende der Demokratie“. Die Begründung, man rette die Demokratie, sei „historisch gesehen eine der beliebtesten bei denen, die sie abgeschafft haben“. AfD-Wähler wollten keinen neuen Hitler, sondern einen neuen Helmut Schmidt. Für ein Verbotsverfahren reiche es nicht aus, dass einzelne Funktionäre „rechtsextremen Bullshit“ sagten.

Diese Aussagen verdienen Beachtung und Kritik — keine Buhrufe, mit denen das Thalia-Publikum teils reagierte, und keine unkritische Begeisterung, mit der das rechte Medienspektrum antwortete.

Das materielle Gegenargument beginnt mit einer Frage, die Martenstein nicht stellt: Wie demokratisch ist das politische System, das er gegen das Verbotsargument verteidigt? Er behandelt Demokratie als Verfassungstext — als Summe von Verfahrensregeln, Wahlmechanismen und Grundrechtskatalogen. Was er nicht analysiert, ist die Frage, wer in diesem System strukturell Zugang zu politischen Entscheidungen hat und wer nicht. Wessen Interessen in Koalitionsverträgen auftauchen, wessen verschwinden. Wie die personelle Verflechtung zwischen Finanzkapital, Lobbystrukturen, Medienkonzernen und Parlamentsfraktionen die formale Demokratie mit realem Inhalt füllt — zu wessen Gunsten. Eine Verfassungswirklichkeit also, die Martenstein, der für Springer-Medien schreibt, nicht benennt. Er verteidigt eine Demokratie, die für große Teile der Bevölkerung längst nicht mehr funktioniert — und wundert sich dann, dass diese Bevölkerungsteile Parteien wählen, die das Funktionieren der Demokratie ebenfalls bestreiten, aber aus anderen Gründen.

Aus sozialistischer Perspektive ist ein Parteiverbot kein emanzipatorisches Instrument — nicht etwa, weil die AfD keine rechtsextreme Partei wäre, sondern weil der bürgerliche Staat dieses Instrument in der Geschichte weit häufiger gegen Kommunisten, Gewerkschafter und Sozialisten eingesetzt hat als gegen rechte Parteien. Das KPD-Verbot von 1956 hatte in der Bundesrepublik dreizehn Jahre Bestand; das SRP-Verbot von 1952 hinderte sein Personal nicht daran, nahtlos in CDU und vor allem FDP zu wechseln. Ein sozialistisches Nein zum Verbot ist also keine Apologie der AfD, sondern Misstrauen gegenüber dem staatlichen Instrument selbst, das, wird es erst einmal zum Mittel der Wahl, sich schnell gegen diejenigen richten kann, auf die es zunächst nicht abzielte.

Ein weiterer Einwand: Martenstein behandelt die AfD als Ursache, wo sie Symptom ist. Er fragt, was mit der Partei zu tun sei, statt zu fragen, warum sie entstanden ist. Die AfD wächst besonders in den Regionen, die die Deindustrialisierung der 1990er Jahre am härtesten getroffen hat, in denen die Hartz-IV-Gesetze die Prekarisierung beschleunigt haben, in denen der Staat als Garant von Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und wirtschaftlicher Planungssicherheit praktisch verschwunden ist. Dass diese Erfahrungen von der AfD in eine ethnisch-nationalistische Erklärung umgeleitet werden — „der Fremde ist schuld“, „die Eliten verraten das Volk“ — ist die politische Leistung der Partei, nicht ihre Ursache.

Bildbeschreibung Bild: Harald Martenstein 2008 in Leipzig (Foto: Lumu, CC BY-SA 3.0)

Volker Weiß: Die Genealogie des Völkischen

Volker Weiß ist der intellektuell substanziellste Zeuge der Veranstaltung. Er ist auch der Einzige, der die Bedingungen seiner eigenen Teilnahme reflektiert: Bevor er inhaltlich aussagt, benennt er die Situation:

Wir sind alle Laiendarsteller in einem fragwürdigen Spektakel.

Weiß macht das Format zum Gegenstand, statt sich widerstandslos einzufügen. Er tritt dann dennoch in den Zeugenstand — und nutzt die Bühne, um die Geschichtspolitik der AfD systematisch zu rekonstruieren: wie sie Begriffe der Vergangenheit vereinnahmt und umdeutet, wie sie die Demokratiegeschichte der Nachkriegsrepublik delegitimiert und wie tief die völkischen Traditionslinien reichen, auf die sie sich stützt. Das ist die sachliche Substanz seiner Aussage — während Martensteins Rede viral geht, geht diese Analyse im Medienlärm unter. In Die autoritäre Revolte (2017) und Das Deutsche Demokratische Reich (2025) hat Weiß systematisch nachgewiesen, wie die Neue Rechte und die AfD auf dem Erbe Carl Schmitts – des einflussreichsten deutschen Staatsrechtlers der Weimarer Republik, der dem Nationalsozialismus theoretischen Vorschub leistete und dessen Kategorien die Neue Rechte bis heute prägen – aufbauen.

Die AfD übernimmt von Schmitt drei operative Konzepte:

  • die Freund-Feind-Unterscheidung als Wesen des Politischen. Schmitt hatte in Der Begriff des Politischen (1932) argumentiert, politisches Handeln sei nicht Interessenabwägung, sondern existentielle Entscheidung über das Eigene und das Feindliche. Die AfD popularisiert dieses Schema täglich: „Das Volk“ gegen „die Eliten“, „die echten Deutschen“ gegen „Migranten“, „normale Menschen“ gegen „Genderideologen“. Die scheinbare Einfachheit dieser Unterscheidung ist ihr politischer Vorteil.
  • das Plebiszit als Umgehungsstrategie. Schmitts Modell der plebiszitären Mehrheitsdiktatur ersetzt parlamentarische Verfahren, Grundrechtsgarantien und institutionellen Minderheitenschutz durch einen nebulösen „Volkswillen“ — der von der Parteiführung definiert wird, die vorgibt, ihn zu repräsentieren. Der AfD-Ruf nach „direkter Demokratie“ und Volksabstimmungen klingt zwar emanzipatorisch. Tatsächlich ist er ein Instrument zur Auflösung von Verfahren, die Minderheiten vor Mehrheitsentscheidungen schützen.
  • die „bewusste Provokation“ als politisches Kampfmittel. Gaulands „Vogelschiss“, Höckes „Denkmal der Schande“, Weidels „Tofubolschewisten“ — das sind keine Entgleisungen, sondern das ist Strategie. Schmitt hat gelehrt, dass politische Wirklichkeit durch Ausnahmezustände entsteht, nicht durch Normalbetrieb. Jede Provokation testet, was öffentlich sagbar ist, und verschiebt damit die Grenze des Normalen.

Weiß liefert damit den analytisch präzisesten Kommentar zu Martensteins Rede. Martenstein liegt hinsichtlich der Wählerschaft nicht gänzlich falsch: Die AfD-Basis „will einen neuen Helmut Schmidt“. Aber die AfD-Führung will etwas strukturell anderes — sie will Schmidts Ausnahmezustand zum Dauerzustand machen, den „Volkswillen“ zur Legitimation institutioneller Demontage nutzen.

Der blinde Fleck von Weiß‘ Ansatz liegt darin, dass Ideengeschichte allein nicht erklärt, warum das Völkische in bestimmten historischen Momenten Massenwirksamkeit entfaltet und in anderen nicht. Carl Schmitt schrieb schon in der Weimarer Republik. Zur Massenbewegung wurde der Faschismus erst, nachdem die Weltwirtschaftskrise von 1929 sechs Millionen Arbeitslose produziert und die Mittelklasse in existentielle Panik gestürzt hatte. Das Völkische braucht das materielle Substrat (die konkrete Erfahrung von Abstieg, Kontrollverlust und staatlichem Versagen), um Massenkraft zu entfalten. Es erklärt die Form der politischen Bewegung. Aber die Ursache liegt woanders.

Bildbeschreibung Bild: Volker Weiß 2025 (Foto: Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 4.0)

Herta Däubler-Gmelin: Die institutionelle Ironie

Däubler-Gmelins Rolle als Vorsitzende Richterin ist die politisch aufschlussreichste der gesamten Veranstaltung — gerade, weil sie auf den ersten Blick unproblematisch wirkt. Sie verleiht dem Format die institutionelle Würde, die es für seine öffentliche Wirkung braucht. Eine ehemalige Bundesjustizministerin, SPD, Rechtsstaat, Verfassungserfahrung — das signalisiert: Hier wird ernsthaft und nach Regeln verhandelt. Dass das Projekt zugleich von der Kulturstiftung des Bundes und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert wird, rundet das Bild ab: Der Staat finanziert eine Veranstaltung, die vorgibt, den Staat zu befragen.

Das eigentliche Problem ist struktureller Natur. Däubler-Gmelin war von 1998 bis 2002 Bundesjustizministerin unter Gerhard Schröder — einer Regierung, die mit der Agenda 2010 und Hartz IV die größte Umverteilung von unten nach oben in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik organisiert hat. Diese Politik hat die materielle Grundlage für den AfD-Aufstieg im ostdeutschen Prekarisierungsmilieu mitgeschaffen: Niedriglohnsektor, Leiharbeit, Demontage der Flächentarifverträge, Absenkung der Lohnersatzleistungen — das sind die sozialpolitischen Weichenstellungen, die aus dem „Wir sind das Volk“ von 1989 das „Merkel muss weg“ von 2015 und das AfD-Kreuz von heute gemacht haben.

Die Ironie ist schwer zu überbieten: Eine der institutionell Mitverantwortlichen für jene Sozialpolitik, die den Boden für den Rechtspopulismus bereitete, sitzt als Richterin über eine Partei zu Gericht, die auf eben diesem Boden gewachsen ist — in einem staatlich finanzierten Theaterstück. Das Milieu, das die Verbotsdebatte führt, ist weitgehend identisch mit dem Milieu, das die Bedingungen geschaffen hat, unter denen die AfD groß geworden ist. Das Urteil der Jury unter Däubler-Gmelins Vorsitz ist in diesem Licht kaum überraschend: Die AfD wird in wesentlichen Punkten für verfassungswidrig erklärt, ein sofortiges Verbot aber abgelehnt, stattdessen ein Ausschluss aus der Parteienfinanzierung befürwortet. Symbolische Härte, keine strukturelle Konsequenz — der klassische Kompromiss des institutionellen Reformismus.

Bildbeschreibung Bild: Herta Däubler-Gmelin 2012 (Foto: Mehr Demokratie, CC BY-SA 2.0)

Wolfgang Abendroth: Der verfassungstheoretische Rahmen

Alles, was in Hamburg verhandelt wurde, lässt sich mit einem theoretischen Rahmen präzise einordnen: dem von Wolfgang Abendroth.

Abendroth (1906 bis 1985), Marburger Politikwissenschaftler, Verfassungsjurist und Widerstandskämpfer, ist die wichtigste sozialistische Stimme in der Verfassungstheorie der frühen Bundesrepublik. Er war kurzzeitig Schüler Schmitts — was ihm den Zugang zu dessen Denkstruktur ermöglichte — und wurde dann zur schärfsten linken Gegenstimme. Drei Elemente seiner Lehre sind für die Hamburger Debatte relevant.

Formale Demokratie ist keine Demokratie

Abendroth hat in Auseinandersetzung mit Schmitt den gewichtigsten Einwand gegen den liberalen Demokratiebegriff entwickelt: Demokratie, die sich auf formale Verfahren beschränkt, ist keine. Wer wählt, hat das Wahlrecht. Wer entscheidet, hat die Produktionsmittel, die Medien, die Kapitalströme. Die formale Gleichheit der Stimmen ändert nichts an der materiellen Ungleichheit gesellschaftlicher Macht. Das Grundgesetz, so Abendroth in seiner gleichnamigen Studie von 1966, enthält mit dem Sozialstaatsgebot (Artikel 20) eine strukturelle Spannung, die das liberale Verfassungsverständnis nicht auflösen kann: Das Sozialstaatsprinzip verlangt nicht Almosen, sondern Umverteilung — letztlich die demokratische Kontrolle über wirtschaftliche Grundentscheidungen. Wer es ernst nimmt, muss über den Kapitalismus hinausgehen. Für die Verbotsdebatte bedeutet das: Martenstein hat Recht, dass ein Verbot die formale Demokratie beschädigt. Aber er irrt darin, dass die formale Demokratie die schützenswerte Substanz ist. Was zu verteidigen wäre, ist das Sozialstaatsgebot — und das ist in den letzten dreißig Jahren nicht von der AfD, sondern von der Agenda-Politik der rot-grünen Koalition demontiert worden.

Faschismus als Produkt des Kapitalismus in der Krise

Abendroth gehört zur Tradition der materialistischen Faschismustheorie (Thalheimer, Gramsci), die den Faschismus nicht primär als ideologisches Phänomen begreift, sondern als politische Form, die das Kapital in Momenten existentieller Bedrohung durch Klassenkämpfe oder wirtschaftliche Krisen annimmt. Weiß, ein Kenner von Carl Schmitt und Arthur Moeller van den Bruck, hat Recht, dass die völkische Ideologietradition die spezifische Form des deutschen Faschismus erklärt. Aber Form und Ursache sind verschiedene Kategorien. Die AfD ist kein klassischer Faschismus. Sie ist zunächst eine rechtspopulistische Partei, die von Teilen des Mittelstands, von Unternehmern und von prekarisierten Schichten getragen wird. Aber in ihrer Führung, ihrer Ideologietradition und ihrer Praxis systematischer Demokratiedemontage trägt sie faschistische Elemente. Abendroth unterscheidet dabei zwischen der Massenbasis, die reale Unzufriedenheit artikuliert, und der Funktion der politischen Bewegung, die im Interesse gesellschaftlicher Machteliten operiert — auch wenn sie das mit antikapitalistischer Rhetorik verdeckt. Martenstein würde er direkt widersprechen: Es stimmt, dass AfD-Wähler keinen „neuen Hitler“ wollen. Aber die Frage ist nicht, was die Wähler wollen, sondern welche objektive gesellschaftliche Funktion die Partei erfüllt.

Streitbare Demokratie von links

Abendroth hat das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ nicht abgelehnt, aber in sein Gegenteil gewendet. Das bürgerliche Verständnis — exemplarisch bei Karl Löwenstein — versteht streitbare Demokratie als Instrument des Staates gegen seine Feinde. Abendroth fragt dagegen: Feinde welcher Demokratie? Streitbar für welchen Inhalt? Für ihn ist eine Demokratie dann erhaltenswert und verteidigungswürdig, wenn sie das Sozialstaatsgebot ernst nimmt, wirtschaftliche Macht demokratischer Kontrolle unterwirft und die organisierte Arbeiterbewegung als konstitutives Element der politischen Ordnung anerkennt. Eine Demokratie, die das nicht tut und Vollbeschäftigung gegen Kapitalfreiheit tauscht, die Gewerkschaften schwächt, die öffentliche Daseinsvorsorge dem Markt übergibt, eine solche Demokratie hat ihre eigene Substanz bereits aufgegeben.

Arno Klönne: Die unbequeme Kontinuitätsfrage

Arno Klönne (1931 bis 2015) — Soziologe, Politikwissenschaftler, Publizist und exzellenter Kenner des Faschismus — wäre die unbequemste Stimme in Hamburg gewesen. Nicht weil seine Argumente radikaler wären als die von Abendroth, dessen Meisterschüler er war, sondern weil er die Fragen stellt, die alle anderen, einschließlich Abendroth, am Ende doch umgehen: die Frage der Kontinuität.

Klönne hat sein akademisches Leben damit verbracht zu untersuchen, was der bundesrepublikanische Konsens lieber vergisst: dass die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Eliten der Bundesrepublik nicht aus dem Nichts entstanden sind. Seine frühen Arbeiten zur Hitlerjugend — Jugend im Dritten Reich (1982) ist das Standardwerk — und seine weiteren Veröffentlichungen zeigen, wie eine ganze Generation in den Strukturen des Nationalsozialismus sozialisiert wurde und danach nahtlos in die Institutionen der jungen Bundesrepublik überging: in Schulen, Universitäten, Behörden, Unternehmen, Parteien. Das war kein „Betriebsunfall“, sondern Systemlogik. Der Wiederaufbau brauchte Personal, und das Personal hatte eine Geschichte.

Bildbeschreibung Bild: Arno Klönne 2008 (Foto: ludger1961, CC BY-SA 3.0)

Was Klönne zur Genese des Völkischen ergänzt

Volker Weiß analysiert die Ideengeschichte des Völkischen von Carl Schmitt bis zur AfD mit großer Präzision. Klönne würde dieser Linie eine zweite hinzufügen, die ideengeschichtlich weniger elegant, aber sozialgeschichtlich entscheidend ist: das Völkische als gelebte Praxis, als sozialisiertes Selbstverständnis, das nicht in Bibliotheken, sondern in Familien, Vereinen, Schulen und Betrieben weitergetragen wurde.

Klönne interessiert sich nicht primär für die Intellektuellen der Neuen Rechten, sondern für das, was er die „nationalistische Normalität“ nennt — jene unterhalb der explizit politischen Artikulation liegende Schicht von Selbstverständlichkeiten, in denen das Eigene naturalisiert, das Fremde pathologisiert und die Nation als organische Gemeinschaft vorgestellt wird. Diese Normalität wurde in der Bundesrepublik nicht überwunden. Sie wurde verwaltet — durch Bildungspolitik, durch das Narrativ des „Wirtschaftswunders“, durch die Integration in den westlichen Militärblock, der Antikommunismus als Kitt ersetzte, was zuvor Antisemitismus und Rassismus geleistet hatten.

Das ist eine These, die erhebliche Sprengkraft hat — auch für die Verbotsdebatte. Wenn die völkische Normalität nicht durch die AfD entstand, sondern durch deren Existenz lediglich wieder offen artikulierbar wurde, dann greift ein Verbot ins Leere. Es beseitigt die Artikulationsform, nicht das Substrat.

Klönne war Sozialdemokrat — einer der unbequemsten. Er hat die SPD nicht aus bürgerlicher Distanz kritisiert, sondern von innen, als jemand, der die Tradition der deutschen Arbeiterbewegung kannte und liebte und genau deshalb nicht bereit war, ihren Verrat zu beschönigen. Seine Kritik an der SPD-Anpassung an den Kapitalismus ist schärfer als die Abendroths, weil sie nicht nur theoretisch, sondern historisch-biographisch ist. Klönne verfolgte, wie die SPD in der Nachkriegszeit das Godesberger Programm von 1959 als „Modernisierung“ verkaufte, was in Wirklichkeit die endgültige Aufgabe des sozialistischen Anspruchs war, der vor dem Ersten Weltkrieg begann. Wie die Partei in der Großen Koalition der 1960er die Notstandsgesetze mitverantwortete. Wie sie in der Ostpolitik tatsächliche außenpolitische Gestaltungskraft entwickelte, diese aber nie mit einer konsequenten innenpolitischen Umverteilungspolitik verband. Und wie sie schließlich mit Schröder und der Agenda 2010 vollständig zum Modernisierungsagenten des Finanzkapitals wurde.

Für Klönne ist das keine Degeneration aus einem ursprünglich reinen Zustand, sondern die Entfaltung eines Widerspruchs, der in der Sozialdemokratie von Anfang an angelegt war: zwischen der organisatorischen Basis in der Arbeiterbewegung und dem parlamentarischen Anspruch auf Regierungsfähigkeit in einem kapitalistischen Staat. Dieser Widerspruch wurde in der Bundesrepublik zugunsten der Regierungsfähigkeit entschieden — und damit gegen die Basis. Klönne würde Däubler-Gmelin auf der Richterbank also nicht nur als Ironie lesen, wie oben gezeigt, sondern als strukturelle Notwendigkeit: Die SPD hat nicht trotz ihrer Politik die AfD miterzeugt, sondern durch sie — weil sie die Klassenwidersprüche, die sie hätte politisch artikulieren und bearbeiten müssen, stattdessen verwaltete und depolitisierte.

Klönnes theoretisch fruchtbarster Beitrag für die gegenwärtige Debatte ist seine Analyse des Nationalismus als Klassenverschleierung. Er knüpft darin an die klassische marxistische Ideologiekritik an — „Die herrschenden Ideen sind die Ideen der herrschenden Klasse“ — und konkretisiert sie für die deutsche Geschichte. Der Nationalismus, so Klönne, ist das ideologische Instrument, das Klasseninteressen als Volksinteressen formuliert. Die „Volksgemeinschaft“ der NSDAP war nicht primär ein rassistisches Konzept (Rassismus war ihr Instrument), sondern ein klassenpolitisches: Sie löste den gesellschaftlichen Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit ideologisch auf, indem sie ihn durch den Gegensatz von Eigen und Fremd ersetzte. Der Feind ist nicht der Unternehmer, der Löhne drückt, sondern der Jude, der Ausländer, der Bolschewist.

Dieses Muster wiederholt sich in der AfD-Rhetorik mit präziser Regelmäßigkeit. Die Ursache steigender Mieten sind nicht Kapitalanlagen in Immobilien, sondern „die Flüchtlinge“. Die Ursache stagnierender Löhne ist nicht die Schwächung der Gewerkschaften, sondern „Billiglohnkonkurrenz aus dem Ausland“. Die Ursache der Deindustrialisierung sind nicht Shareholder-Value-Orientierung und Finanzkapital, sondern „grüne Ideologie“ oder „Globalismus“. In jedem Fall wird die materielle Ursache — eine Entscheidung innerhalb des kapitalistischen Systems, die Gewinner und Verlierer produziert — durch eine kulturelle oder ethnische Erklärung ersetzt. Klönne würde hinzufügen: Das funktioniert nicht, weil die AfD-Wähler dumm sind. Es funktioniert, weil die linke Alternative — die Benennung der tatsächlichen Klasseninteressen und die Forderung nach ihrer Überwindung — politisch seit Jahrzehnten nicht mehr artikuliert wird. Wo die Linke schweigt oder sich anpasst, füllt die Rechte das Vakuum. Mit falschen Antworten auf richtige Fragen.

Schließlich: Klönne hätte eine spezifische Kritik an der Form der Hamburger Veranstaltung gehabt, die über die inhaltlichen Einwände hinausgeht. Er war ein lebenslanger Skeptiker gegenüber dem, was er die „Expertokratie“ nannte — dem Muster, politische Fragen durch Berufung auf Spezialisten zu verwalten, anstatt sie in gesellschaftlicher Auseinandersetzung zu klären.

„Prozess gegen Deutschland“ ist ein Expertenprozess. Dreißig geladene Sachverständige, eine Juristin als Richterin, eine gecastete Jury als Volksvertretung — das simuliert demokratische Deliberation, ersetzt sie aber durch institutionelle Autorität. Die tatsächlich Betroffenen — die Menschen in den deindustrialisierten Regionen, die AfD wählen, weil sie keine politische Heimat mehr haben — sitzen nicht auf der Bühne. Sie sitzen im Publikum, wenn überhaupt. Und wenn sie sitzen, hören sie Harald Martenstein, der ihre Erfahrung zumindest benennt, und Volker Weiß, der ihnen erklärt, dass die Partei, die sie wählen, von Carl Schmitt abstammt. Beides hilft ihnen nicht. Klönne würde sagen: Das ist kein Zufall des Formats. Es ist der Ausdruck einer politischen Klasse, die die Fähigkeit verloren hat, mit der Bevölkerung zu sprechen — und stattdessen über sie spricht.

Fasst man alle Stränge zusammen, ergibt sich eine kohärente Kritik — nicht nur an der AfD, sondern am gesamten Diskurs, in dem über sie gesprochen wird. Martenstein benennt eine reale Schwäche des Verbotsarguments — seine formale Unvereinbarkeit mit dem Mehrheitsprinzip — und verhindert damit, dass die substanziellere Frage gestellt wird: Welche gesellschaftlichen Verhältnisse haben die AfD produziert? Volker Weiß beschreibt präzise, wie das Völkische denkt und woher es kommt. Die Schmitt-Linie von der Weimarer Republik über die Neue Rechte bis zur AfD ist ideengeschichtlich wasserdicht. Aber er erklärt nicht, warum es jetzt wirkt — in einem Land und in einem historischen Moment, in dem es dreißig Jahre lang marginal war. Die Antwort liegt in der Sozialgeschichte, nicht der Ideengeschichte. Däubler-Gmelin verleiht dem Tribunal institutionelle Glaubwürdigkeit und verkörpert dabei den zentralen Widerspruch der Veranstaltung: Das Milieu, das die Verbotsdebatte führt, ist das Milieu, das die sozialpolitischen Weichenstellungen verantwortet hat, aus denen die AfD erwachsen ist.

Wolfgang Abendroth hätte in Hamburg nicht über ein Verbot gesprochen. Er hätte gefragt: Für welche Demokratie kämpfen wir? Eine, die das Sozialstaatsprinzip ernst nimmt und damit die wirtschaftliche Macht demokratischer Kontrolle unterwirft? Oder eine, die die Eigentumsordnung unangetastet lässt und dann über ihre politischen Konsequenzen erschrickt? Demokratie ohne soziale Gleichheit ist keine Demokratie, sondern ihr Name.

Klönne hätte noch einen Schritt weitergemacht. Er hätte nicht nur nach der Demokratie gefragt, sondern nach dem Verfahren. Wer redet? Wer fehlt? Welche Fragen werden nicht gestellt, weil die Antworten unbequem wären — nicht für die AfD, sondern für die Veranstalter? Er hätte auf die nationalistische Normalität hingewiesen, die kein Verbot beseitigt, weil sie tiefer liegt als jede Partei. Er hätte die SPD nicht als gescheitertes Projekt beschrieben, sondern — wie im Titel seines Buches — als langen Abschied vom Sozialismus (1999): historisch folgerichtig. Und er hätte auf den entscheidenden Punkt bestanden: Die Linke hat das Vakuum, das die AfD füllt, nicht trotz ihrer Politik hinterlassen, sondern durch sie.

Das ist das Argument, das in Hamburg nicht genannt wurde. Von niemandem. Es ist das Argument, das Degenhardt gesungen, Wader getragen und Klönne in unzähligen Aufsätzen entwickelt hatte. Es ist das Argument, das die Debatte über die AfD erst dann produktiv macht, wenn sie aufhört, eine Debatte über die AfD zu sein — und beginnt, eine Debatte über die gesellschaftlichen Verhältnisse zu sein, die sie hervorgebracht haben.

Das Lied, das am Ende gespielt gehört hätte, wäre nicht Martensteins Demokratie-Apologie und nicht das Buh-Rufe-Milieu. Es wäre Franz Josef Degenhardt: „Wölfe im Mai“ — über die Gefahr, die nicht im Winter kommt, wenn alle wachsam sind, sondern wenn die Leute aufatmen und die Vorsicht nachlässt. Und darunter, leiser, Hannes Wader: „Es ist an der Zeit.“ Nicht als Parole. Als Erinnerung daran, dass die Antwort auf das Völkische nie eine juristische war — sondern immer eine soziale.

Bildbeschreibung Bild: Hannes Wader 2015 in Augsburg (Foto: Richard Huber, CC BY-SA 4.0)

Dr. Ulrich Gausmann ist Gesellschaftswissenschaftler, Erfinder der Utopie-Akademie und Co-Autor des Buchs „Wem die Welt gehören könnte“ (geschrieben mit Peter Schmuck).Gausmann hat 2001 bei Arno Klönne über die KPD und die nationale Frage promoviert.

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Bildquellen: Screenshot (Titel: Harald Martenstein, Prozess gegen Deutschland, https://www.youtube.com/watch?v=OqNU-bJVCQQ)