16c8a0352f98b749b9e06374a4320dc9
Kommentar | 14.01.2026
Eingeschränkte Gewalt
Eine Ministerin aus MV legt ungewollt einen Systemfehler in der deutschen Demokratie offen. In den Medien werden solche Fragen aber nicht gestellt.
Text: Mirko Jähnert
 
 

Kennen Sie Jacqueline Bernhardt? Diese Frau, Mitglied der Linkspartei, ist seit 2021 Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. In Erscheinung getreten ist sie bisher eher nicht. Das änderte sich mit Beginn des Jahres 2026. Pünktlich zum 2. Januar ließ sie durch ihr Ministerium eine Pressemitteilung veröffentlichen. Unter der Überschrift „Justizministerin Bernhardt schließt politische Einflussnahme aus“ kündigt sie an, auf ihr Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften per schriftlichem Erlass zu verzichten.

Mit dieser Meldung schaffte es die Ministerin unter anderem in die Tagesschau, den Norddeutschen Rundfunk, die Welt, die Süddeutsche Zeitung und die Zeit. Das Problem dabei ist, dass keine der Redaktionen ernsthaft die Gründe für den Erlass der Ministerin hinterfragt. Ob ein Weisungsrecht überhaupt mit einer demokratischen Gesellschaft vereinbar ist, bleibt ebenso unbeantwortet.

Rechtliche Grundlage ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Paragraf 146 regelt die Weisungsbefugnis:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

Paragraf 147 legt die Zuständigkeiten fest:

Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu: 1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte; 2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes; 3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

Damit sind die Staatsanwälte in Deutschland nicht unabhängig. Die Justizminister können auf ihre Ermittlungen Einfluss nehmen, diese stoppen oder bewusst in Gang setzen. Aufgrund der fehlenden Unabhängigkeit hat der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden, dass deutsche Staatsanwälte keinen EU-Haftbefehl ausstellen dürfen. Eine öffentliche Diskussion um dieses Weisungsrecht ist daher eigentlich überfällig. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative ist eine der Grundlagen der Demokratie. Da im Parlament die Regierungsparteien im Normalfall die Mehrheit haben, bewirkt der Fraktionszwang schon eine Unterhöhlung dieses Grundsatzes. Wenn dann auch die Justiz nicht unabhängig agieren kann, verkommt die Demokratie zu einer Fassade.

Bildbeschreibung

Dass es die Einflussnahme der Politik auf die Justiz gibt, belegen zwei Beispiele. In der „Netzpolitik-Affäre“ 2015 nahm Justizminister Heiko Maas Einfluss auf Generalbundesanwalt Harald Range, damit der seine Ermittlungen wegen mutmaßlichem Verrat von Staatsgeheimnissen einstellt. Range musste zurücktreten. Auch die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker von der Kölner Staatsanwaltschaft weiß, wie sich politische Einflussnahme anfühlt. Weil sie akribisch im Cum-Ex-Sumpf wühlte, wurde Sie vom grünen Justizminister Benjamin Limbach ausgebremst. Dies geschah nicht durch eine explizite Anweisung, sondern, indem er ihr einen Teil der Zuständigkeiten entzog. Brorhilker zog sich daraufhin enttäuscht zurück. Diese beiden Beispiele zeigen, dass es höchste Zeit wird, die Einflussnahme von Politikern auf die Justiz öffentlich zu diskutieren und das GVG zu ändern.

Nun könnte man meinen, der Erlass von Justizministerin Jacqueline Bernhardt sei ein lobenswerter Vorstoß. Doch daran kann es berechtigte Zweifel geben. Bernhardt ist seit 2021 im Amt. Warum hat sie diesen Erlass nicht schon früher gebracht, wenn ihr das Thema so am Herzen liegt? Oder liegt der späte Anfall vorbildlicher demokratischer Gesinnung eher in der Tatsache begründet, dass 2026 in Mecklenburg-Vorpommern Wahljahr ist und die Umfragen einen Regierungswechsel voraussagen? Möchte man in Schwerin vielleicht doch eher verhindern, dass die nächste Regierung in den Genuss dieses machtpolitischen Instrumentes kommt – getreu dem Sprichwort „Was ich selber denk und tu, trau ich jedem anderen zu“?

Die weiße Weste der Justizministerin hat durchaus ein paar Flecken. Kaum war sie 2021 als Ministerin vereidigt, ließ sie nach einem Interview mit der Schweriner Volkszeitung mehrere Passagen streichen – brisanterweise auch eine Stelle zur Gewaltenteilung als Merkmal einer Demokratie. Und dann ist da noch die Affäre um die Klimastiftung MV. Die Schweriner Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Steuerhinterziehung, Betrug und Untreue. Die Ermittlungen wurden 2025 eingestellt, ohne einen Anfangsverdacht. Dass eine Finanzbeamtin Steuerunterlagen verbrannt hat, war unter anderem auch Jacqueline Bernhardt bekannt, die diese Information aber nicht weitergab. Zu hinterfragen wäre auch die Einstellungsverfahren für Staatsanwälte und Richter. Diese erfolgen durch das Justizministerium, immer auf Probe. Ein feines Druckmittel.

Die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert nicht. Damit ist ein wesentliches Merkmal der Demokratie nicht gegeben. Regierung, Parlament und Justiz müssen unabhängig voneinander sein. Wie oben ausgeführt, ist das in Deutschland nicht der Fall. Solange aber selbst Organisationen wie der Deutsche Anwaltverein eine parlamentarische Kontrolle der Justiz befürworten, wird sich daran nichts ändern. Von daher ist der Vorstoß von Justizministerin Bernhardt nichts weiter als PR, bei der es nicht um Veränderungen im Sinne von mehr Demokratie geht.

Um das Thema abzurunden, noch ein Wort zu einer weiteren Gewalt, der selbsternannten vierten. Dass diese ihren Kontrollaufgaben gegenüber den Regierenden nicht nachkommt, wurde in verschiedenen Büchern ausführlich dargelegt. Mitarbeiterstruktur, Besitzverhältnisse, Aufsichtsgremien. Auch auf die Mainstreammedien können wir leider nicht zählen.

Mirko Jähnert hat mehrere Kurse an der Freien Akademie für Medien & Journalismus besucht. Er lebt und arbeitet in Mecklenburg-Vorpommern.

Kurse

Unterstützen

Newsletter: Anmeldung über Pareto

Bildquellen: Jacqueline Bernhardt 2019 im Landtag MV (Foto: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0)