Im MDR-Magazin UMSCHAU läuft am 12. Dezember 2023 ein Beitrag über DNA-Verunreinigungen in Corona-„Impf“-Stoffen. Der Bericht löst große Resonanz aus. Kurz darauf wurde der Beitrag jedoch aus der Mediathek des Senders entfernt. Das weckte unsere Neugier und wir beschlossen, nach vierjähriger Abstinenz der Rundfunkratssitzung wieder einmal als Besucher beizuwohnen. Das kostete uns einige Überwindung, denn nach der ersten öffentlichen Sitzung am 23. September 2019 waren wir völlig desillusioniert und abgeschreckt von der Konformität und der Passivität der meisten Rundfunkratsmitglieder. Bis zur Ausrufung der Pandemie hatten wir die Sitzung mehrmals verfolgt, jedoch keinen Sinn in der Veranstaltung erkannt. Den Rundfunkrat betrachteten wir als zahnlosen Tiger.
Um es vorwegzunehmen: Das Thema des UMSCHAU-Beitrags wurde nur am Rande erwähnt und war nicht Gegenstand der Tagesordnung. Lediglich im Bericht des Programmausschusses Leipzig wurde eine Menge an Programmbeschwerden erwähnt, die nun bearbeitet werden müssten. Zur nächsten Sitzung im März will der Programmausschuss Leipzig darüber berichten. Zum Abschluss der Sitzung brachte beim Tagesordnungspunkt „Anfragen und Meinungen“ ein Rundfunkrat dieses Thema nochmals zur Sprache. Er empörte sich, dass er auf seinem privaten Account eine Beschwerde erhalten hatte und fragte die Runde, ob andere ebenfalls E-Mails auf ihren privaten oder dienstlichen Accounts erhalten hätten. Das wurde von einigen bestätigt – auch sie fanden das empörend. Schließlich wurde eine Zahl von 50 Beschwerden in den Raum geworfen, die der Rundfunkrat erhalten hätte, und die alle in das (langwierige) Procedere der Programmbeschwerden fließen würden. An dieser Stelle hätten wir gerne das Wort ergriffen und die Rundfunkratsmitglieder darauf hingewiesen, dass eine Kontaktmöglichkeit auf der MDR-Webseite der Rundfunkratsmitglieder nicht vorgesehen ist, weder für die einzelnen Mitglieder noch für den gesamten Rundfunkrat. Was soll der Bürger anderes tun, als nach einer Adresse zu suchen, über die er sein Anliegen an die Person bringen kann? Allerdings haben Besucher der Rundfunkratssitzung kein Rederecht.
Ansonsten war die Veranstaltung sehr langatmig. Neun Besucher saßen unter der strengen Bewachung eines Mannes vom Werkschutz und eines weiteren Mannes mit Knopf im Ohr hinter einer Absperrung. Die Sitzung war gekennzeichnet von weitschweifenden Redepassagen mit viel Selbstlob sowie Diskussionen über irrelevante Themen. Zum Beispiel über die Planung des Standorts der Eröffnungsveranstaltung des „MDR-Musiksommers“. Die drei Länder des MDR (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) wollen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Der Streit gipfelte jedoch in Differenzen zwischen Sangerhausen als gewähltem Standort des Eröffnungskonzerts vs. Mansfeld-Südharz, das sich hintergangen fühlt – allerdings liegen beide Standorte in Sachsen-Anhalt. Als Besucher spürte man die Dekadenz des Rundfunkrats, der sich diesem Thema sehr umfangreich widmet, aber die grundlegenden Fragen über die Erfüllung des Programmauftrags nicht im Entferntesten auch nur ansatzweise behandelt.
Ein wichtiger Punkt war der kürzlich veröffentlichte Bericht des Zukunftsrats. Sowohl der Rundfunkratsvorsitzende Dietrich Bauer als auch der Intendant Ralf Ludwig gingen in ihren Berichten auf dieses Thema ein, ohne sich an eine abschließende Beurteilung zu wagen. Die Diskussion darüber stehe erst am Anfang. Die Politik solle die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen erstellen und die Anstalten würden diese dann pflichtgemäß umsetzen. „Wir werden abwarten, wie es weitergeht“, so Ludwig. Man versteht sich als Objekt, nicht als Subjekt. Einhellig sehe man sich in den schon in Angriff genommenen Reformbemühungen bestätigt. Es wurde betont, dass man sich schon immer dem Medienstaatsvertrag verpflichtet fühlt. Insbesondere die Ausgewogenheit der Berichterstattung sei natürlich gegeben. Skeptisch betrachtet wird die angedachte Strukturänderung der ARD-Anstalt mit zentraler Leitung und die vorgeschlagene Änderung der Finanzierung mit einer am Maßstab der Auftragserfüllung ausgerichteten nachgelagerten Bewertung. Bei den „Medientagen Mitteldeutschland“ am 17. und 18. April 2024 in Leipzig soll es eine Podiumsdiskussion zum Bericht des Zukunftsrats geben. Der Besucher fragt sich sogleich, ob dort auch den Betroffenen, den Beitragszahlern und den Mitarbeitern, ein Podium geboten werden wird? Bis jetzt sind beide Gruppen überhaupt noch nicht einbezogen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Rundfunkrats Prof. Dr. Gabriele Schade berichtete von der GVK-Konferenz (GVK: Gremien-Vorsitzenden-Konferenz) und deren Positionierung zum Papier des Zukunftsrats. Die Mehrheit der GVK sehe das Papier positiv und sei froh, dass keine „populistischen Forderungen“ übernommen worden seien. Die GVK sieht ihre Rolle darin, bei der Reform mitzuwirken und sie voranzutreiben und will in Austausch gehen mit der Rundfunkkommission als Auftraggeber des Zukunftsrats. Man sei offen für die Vorschläge des Zukunftsrats und wolle sich bei der Umsetzung aktiv einbringen. Für eine abschließende Bewertung ist es allerdings auch der GVK noch zu früh. Die Konferenz will bei der Umsetzung der Maßnahmen eng mit der Politik zusammenarbeiten. Verwiesen wurde gleichzeitig auf die Zuständigkeit der Politik zur Umsetzung der Vorschläge. Die Kritik an einer ausgewogenen Berichterstattung wurde zur Kenntnis genommen und man sprach sich für eine Stärkung der investigativen Berichterstattung aus. Gabriele Schade verweist auf die Pressemitteilung der GKV.
Intendant Ralf Ludwig ging in seinem Bericht besonders auf die Berichterstattung zum Hochwasser um die Weihnachtszeit ein. So hätte der MDR eine schnelle und umfangreiche Berichterstattung geliefert und sehr gute Gefahrenhinweise gegeben. Er dankte allen Beteiligten ausdrücklich für ihr Engagement. Der Besucher fragt sich allerdings, ob dies nicht die selbstverständlichen, ureigenen Aufgaben des MDR sind? Kurz ging Ludwig auf die Berichterstattung zu den Bauernprotesten ein, die der MDR eng begleitet hätte. Ausführlich berichtete er über eine Kundgebung am 25. Januar vor dem Landesfunkhaus des MDR in Erfurt. 400 Personen sowie viele Fahrzeuge aus Landwirtschaft und Handwerk hätten dort ihre Kritik an der Ampelregierung, den Coronamaßnahmen und den Medien vorgebracht. Der Thüringer Bauernverband hätte sich von der Veranstaltung distanziert. Die Arbeit des MDR war nicht behindert, allerdings waren die Mitarbeiter verunsichert. Ludwig bemerkte, dass es keine Zwischenfälle und personellen Angriffe gab und nichts weiter passiert sei.
Anschließend berichtete der Intendant von der KEF-Konferenz. Er ging dabei auf die geplante Gebührenerhöhung von 58 Cent pro Monat ein und verwies auf bestehende Widerstände einiger Parlamente der Bundesländer. Danach führte er aus, dass die ARD-Reformagenda Einsparungen von mindestens 40 Millionen Euro beim MDR erfordert. Wenn die Beitragserhöhung nicht kommt, werden die notwendigen Einsparungen auf 60 Millionen Euro geschätzt. Programmeinschnitte im Hörfunk sind zur Erreichung der Einsparungen vorgesehen. So seien für die Abendstunden „Pool-Lösungen“ vorgesehen. Das bedeutet zum Beispiel für den Sender MDR Aktuell, dass ab 20 Uhr ein zentrales Programm aus einem ARD-Sender aufgeschaltet wird und lediglich die spezifischen MDR-Nachrichten bis 22 Uhr erhalten bleiben.
Diese vorgesehene Programmänderung wurde nachfolgend öfter angesprochen und verschiedentlich leidenschaftlich diskutiert. So äußerten die Rundfunkräte Heiko Hilker und Andreas Nowak, dass diese Maßnahme dem Vorschlag des Zukunftsrats zu mehr Regionalisierung entgegenlaufe. Denn wenn der Hörer ab 20 Uhr seinen regionalen Sender einschalte und dann ein Programm aus Hamburg höre, sei er zu Recht irritiert. Das sei ein Verlust für Sachsen, für den Osten und für den MDR. Hilker fragte, ob die Radioprogramme nicht eher regional ausgebaut werden müssten?
Intendant Ludwig stellte in seinem Bericht die weiteren geplanten Einsparungen beim Hörspiel, im Klassikangebot von MDR Kultur und beim Jugendsender MDR Jump vor, die schrittweise bis 2025 eingeführt werden sollen. Die Einsparpotenziale wurden genannt und bewegten sich jeweils bei einigen Zehntausend Euro. Da fragt sich der Besucher, wie auf diesem Weg die erforderlichen Einsparungen von mindestens 40 Millionen Euro erreicht werden sollen. Den Rundfunkräten scheint die Diskrepanz nicht aufzufallen. Zumindest gab es keine Wortmeldungen in diesem Zusammenhang.
Der MDR hat zum Jahresanfang das ARD-Mittagsmagazin vom RBB übernommen. Es sei ein furioser Start gewesen, wofür den Beteiligten überschwänglich und mit einem Empfang gedankt worden sei. Das Mittagsmagazin aus Leipzig soll für mehr Sichtbarkeit von ostdeutschem Leben sorgen. Schließlich wird sich der MDR im Jahr 2024 zum Jubiläum „100 Jahre Rundfunk aus Mitteldeutschland“ gebührend feiern, zusammen mit dem Jubiläum seiner beiden Ensembles MDR-Sinfonieorchester und MDR-Rundfunkchor.
Es folgte eine – zumindest für Rundfunkrats-Verhältnisse – lebhafte Diskussion. Sie entzündete sich an den geplanten Änderungen zum Geldsparen. Als Beispiel wurde immer wieder auf den Sender MDR Aktuell und seine Änderung im Abendprogramm zurückgegriffen. Heiko Hilker legte dar, dass die vom Intendanten vorgetragene Entscheidung der Geschäftsführung der Diskussion im Rundfunkrat vorgreife. Damit würde dem Staatsvertrag §17 Abs. 2 widersprochen, der eine Beteiligung des Rundfunkrats an Programmentscheidungen vorsehen würde. Der juristische Direktor des MDR, Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, zitierte daraufhin Passagen aus dem Staatsvertrag, die die Handlungsweise der Geschäftsführung stützen sollten. Nach seiner Meinung hätte der Rundfunkrat nach §17 Abs. 2 nur eine Beratungsfunktion in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er hätte lediglich Entscheidungskompetenz bei Programmbeschwerden und könne Beratung leisten, Verstöße zukünftig zu unterlassen. Daraufhin führten aber weitere Rundfunkratsmitglieder an, dass damit die Funktion des Rundfunkrats untergraben wird, und verlangten eine Einbeziehung des Rundfunkrats in Programmentscheidungen der Geschäftsführung. Der Rundfunkrat möchte proaktiv mitarbeiten und nicht die Entscheidungen der Geschäftsführung nur im Nachhinein abnicken oder folgenlos kritisieren. Während ein Rundfunkratsmitglied sich der Position von Schröder ausdrücklich anschloss, meldeten sich mehrere andere Rundfunkräte zu Wort und betonten, dass der Rundfunkrat seiner beratenden Funktion gar nicht nachkommen kann, wenn er erst nach der Entscheidung informiert wird. Der Rundfunkrat braucht neben der Information über geplante Programmänderungen aber auch die Angabe der finanziellen Auswirkungen. In diesem Zusammenhang weist Rundfunkrat Hilker darauf hin, dass die ARD kein Aufsichtsgremium hat und demzufolge dem Rundfunkrat hier entsprechende Verantwortung obliegen muss. Schließlich ruderte Intendant Ludwig tatsächlich zurück und versprach, bei der ARD um zusätzliche Zeit zu bitten für die Beratung der geplanten Programmänderungen in den Programmausschüssen des Rundfunkrats.
Hier ging es um die Beschlussfassung des MDR-Rundfunkrats über eine Qualitätsrichtlinie für die ARD-Gemeinschaftsangebote gemäß §31 Abs. 4 Medienstaatsvertrag. Rundfunkrat Hilker brachte eine wesentliche Änderung in den Text ein: „Qualitätsrichtlinien sollen berücksichtigt werden ...“ wird auf seinen Antrag hin geändert in: „Qualitätsrichtlinien sind zu berücksichtigen...“. Trotz dieser von ihm durchgesetzten Änderung kündigte er an, mit „nein“ zur Annahme der Qualitätsrichtlinie zu stimmen. Denn er vertritt die Meinung, dass Qualitätsrichtlinien von der Unternehmensleitung festgelegt werden sollten, nicht von einem Beratungsorgan wie dem Rundfunkrat. Dem kann man nur zustimmen. Hier zeigt sich wieder ein Beispiel des unternehmerischen Chaos im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Sehr bemerkenswert war die Art und Weise, in der eine ganze Reihe von Abstimmungen durchgeführt wurden. Bei der oben beschriebenen Entscheidung zur Qualitätsrichtlinie waren 43 stimmberechtigte Personen anwesend. Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen. Vier Menschen zählten die Stimmen. Als Ergebnis wurde bekanntgegeben: 38 x Ja, 2 x Nein und 2 x Enthaltung. Dass eine Stimme irgendwo verschwunden ist, hat niemanden gestört – oder hat es niemand bemerkt? Ähnlich verlief die Abstimmung über die Frage, ob die Rundfunkratssitzungen zukünftig per Live-Stream übertragen werden sollen. Hierfür waren 42 Stimmberechtigte im Raum. Ergebnis der Abstimmung waren 21 x Ja, 18 x Nein und 1 x Enthaltung. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit wäre erforderlich gewesen, um zukünftige Rundfunkratssitzungen per Live-Stream erleben zu können. Diese wäre auch mit den beiden „verschwundenen“ Stimmen nicht erreicht worden. Schade für die Gebührenzahler. Wovor fürchtet sich der Rundfunkrat? Auf einen bedauernden Kommentar hin meinte jemand: „Aber wir haben doch Öffentlichkeit!“ und verwies auf uns wenige Besucher. Dass wir uns dafür einen Tag freinehmen müssen, wofür wir keine Aufwandsentschädigung bekommen wie die Rundfunkratsmitglieder, hat er sicher nur zufällig nicht gewusst. Und Menschen aus entfernteren Regionen der Drei-Länder-Anstalt haben es noch viel schwerer, zum Sitzungsort zu kommen. Sie wären sicherlich dankbar, die Sitzung am heimischen PC verfolgen zu können.
Es schlossen sich noch eine Reihe weiterer Abstimmungen an, über deren Inhalt auf der Internet-Seite des MDR-Rundfunkrats nachzulesen sein wird. Bemerkenswert war, dass der Vorsitzende Bauer von der Auszählung der Stimmen zu einer „augenscheinlichen“ Feststellung des Abstimmungsergebnisses wechselte. Auch wenn sein Augenschein sicher nicht trog, da es regelmäßig nur ganz wenige Gegenstimmen oder Enthaltungen gab, stellt sich doch die Frage, ob sein Vorgehen korrekt ist. Man will im MDR die digitale Welt erobern, scheitert aber an der Verwendung eines zeitgemäßen Abstimmungstools. Oder wie wäre es wenigstens mit farbigen Abstimmungskärtchen? Der WDR macht‘s vor.
Laut neuester Umfrage des „Sachsenmonitor“ haben nur noch zehn Prozent der Bevölkerung Vertrauen in die Medien. Das war aber kein Thema der Rundfunkratssitzung. Das verwundert auch nicht, wenn man das Gremium sowie Führungspersonen des MDR erlebt. Eine ganze Reihe von Rundfunkräten kam zu spät. Nachdem bereits die Hälfte der Sitzung vorbei war, erschien als letzter der Vertreter des Migrantenverbands Sachsen. Er sowie sehr viele weitere der 50 Rundfunkräte fühlten sich nicht bemüßigt, Wortbeiträge zu leisten. Die Diskussion sowie die Anträge wurden von einigen wenigen Vertretern des Rundfunkrats getragen. Worin sehen die anderen wohl ihre Aufgabe, beziehungsweise sehen sie überhaupt eine Aufgabe?
Interessant auch die Auffassung von Rundfunkrat Sandro Witt, der auf die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle in Frankreich und Deutschland verwies. In Frankreich wurde die Rundfunkgebühr abgeschafft und eine Staatsfinanzierung eingeführt. Dadurch bekommen die öffentlich-rechtlichen Sender Frankreichs sechs Prozent mehr Geld. Demgegenüber steht das KEF-Modell von Deutschland, das derzeit trotz Beitragserhöhungen Einsparungen bei den Sendern erfordert. Witt riet den Rundfunkratsmitgliedern, auf diese Ungleichheit in der Finanzierung hinzuweisen, „wenn wir politisch mit den Menschen draußen reden“. Ist das die Aufgabe eines Rundfunkratsmitgliedes?
Wir haben uns bereits in mehreren Texten und einem Buchkapitel mit Reformvorschlägen für einen besseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert. Publikumsräte sind eine Minimal-Vorstellung, um der Stimme der Gebührenzahler in den Sendeanstalten Gehör zu verschaffen. Wenn jedoch der Rundfunkrat noch darum kämpfen muss, seine Beratungsfunktion bei Programmentscheidungen überhaupt ausführen zu können, brauchen wir noch lange nicht an Publikumsräte zu denken. Wir haben den Aufbau einer öffentlich-rechtlichen Medienplattform vorgeschlagen, in der der Nutzer im Mittelpunkt steht und aktiv werden kann. Selbst Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie Prof. Karola Wille und Dr. Kai Gniffke brachten eine Medienplattform in die Diskussion ein. Dieser Vorschlag scheint aber in der Versenkung verschwunden zu sein. Wir sehen uns nach dem Erlebnis der MDR-Rundfunkratssitzung wieder in unserem letzten Vorschlag bestätigt, die Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzuwickeln, weil sie nicht reformfähig sind. Denn die Hoffnung stirbt zuletzt – aber sie stirbt. Nichtsdestotrotz wollen wir das Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten, in der Ausgestaltung einer Medienplattform, mit der umfassende Information und Kommunikation aller Menschen einfach möglich ist.
Nachtrag: Mittlerweile wurde das Thema DNA-Verunreinigungen in den "Impf"-Stoffen, das uns in die MDR-Rundfunkratssitzung führte, auch in der WDR-Sendung Lokalzeit am 18. Januar 2024 aufgegriffen. Im Gegensatz zum MDR-Beitrat ist dieser Bericht weiterhin in der Mediathek abrufbar. Die MDR-Rundfunkräte scheinen davon keine Kenntnis zu haben. Die nächste Rundfunkratssitzung des WDR findet am 22. Februar 2024 in Köln statt. Es wäre spannend zu erfahren, ob es auch dort zu Programmbeschwerden gekommen ist.
Beate Strehlitz und Dieter Korbely haben am Kompaktkurs Journalismus an der Freien Akademie für Journalismus & Medien teilgenommen.
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